Kürzlich kam es in Zürich zu einem Fall, in dem ein Mann seiner ehemaligen Frau bis zum Schulabschluss der gemeinsamen Tochter monatlich über 10’000 Franken an ihren Unterhalt hätte zahlen sollen. Dagegen hat er geklagt und vom Schweizer Bundesgericht recht bekommen. Dies im Namen der Gleichberechtigung. Mit demselben Argument hat das Bundesgericht seit Ende 2020 in verschiedenen Grundsatzurteilen das Unterhaltsrecht «modernisiert». Ist dies wirklich ein Schritt vorwärts?
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