[dropcap]A[/dropcap]n der Delegiertenversammlung der JungsozialistInnen Schweiz am 13. Dezember in Schaffhausen geschah etwas Ungewöhnliches. Erstmals in der neueren Geschichte der Partei entschied sich die Basis gegen den Projektvorschlag der Geschäftsleitung und wählte ausgerechnet den Vorschlag aus, der nicht bedeutete, dass man nur zum Unterschriften sammeln auf die Strasse geht.

Dafür, dass ein Projekt aus der marxistischen Strömung angenommen wurde, gibt es viele Gründe. Zum Einen gab es bestimmt auch Leute, die der Meinung sind, dass eine Kampagne um Lehrlinge in die Partei zu holen, weniger Aufwand von ihnen verlange und dass sie auf diese Weise einfacher ihr eigenes Süppchen in ihrer Sektion kochen könnten. Zum Andern werden auch diejenigen eine Rolle gespielt haben, die glauben, dass die Juso zur Initiativenfabrik für die Schweizerische Linke verkommt, wenn sie schon wieder mit einer Volksinitiative in den politischen Ring steigt. Eine Juso, in der mit jeder Neubesetzung des Präsidiums eine neue Juso-Generation eingeläutet wird, die eine neue Initiative sammelt, kann nicht in unserem Interesse sein.

Wenn wir unser Ziel erreichen wollen, müssen wir dazu in der Lage sein, zu den Ursprüngen unserer Bewegung zurückfinden, um nicht alle 3 bis 4 Jahre in den repetitiven Trott einer weiteren grossangelegten Unterschriftensammlung zu verfallen. Hier kommt die dritte grosse Gruppe derer ins Spiel, die ihre Stimme für das Lehrlingsprojekt abgaben: Die GenossInnen, die fest davon überzeugt sind, dass wir die ArbeiterInnenklasse wieder in die Partei holen müssen.

Obwohl die Werktätigen nach wie vor die grösste soziale Klasse in unserer Gesellschaft ist, hat sich die Sozialdemokratie während der jahrzehntelangen sozialpartnerschaftlichen Versöhnlerpolitik von ihr entfernt. Dass sich die SP in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von der ArbeiterInnenklasse abwandte, um zur Volkspartei zu werden, sollte sich als verhängnisvoller Fehler erweisen. Solche Fehler trieben die ArbeiterInnen in die Arme der SVP, die versprach, sich ihrer Probleme mit einfachen Lösungen anzunehmen – was sie freilich nicht hielt – oder in die politische Resignation.

Von den relevanten politischen Organisationen hat gegenwärtig keine im Sinn, die Lernenden gezielt zu organisieren, um ihren Anliegen eine Stimme zu verleihen. Für die Bourgeoisie sind sie nur als ausbeutbare billige Arbeitskräfte interessant und für eine SP, die sich einzig darauf konzentriert, Wahlen zu gewinnen, spielen die meist zwischen 15 und 18-jähirgen Lernenden als NichtwählerInnen auch keine Rolle. Als SozialistInnen ist es unsere Aufgabe, die politische Interessensvertretung der Lernenden und junger ArbeiterInnen zu werden. Mit einer Juso, die für Lehrlinge und junge ArbeiterInnen die natürliche Wahl ist, würde auch die Perspektive einer SP, die sich wieder der Anliegen der ArbeiterInnen annimmt, eine realistischere Option.

Um den Kampf für den Wandel der jungsozialistische Partei zu einer solchen Organisation müssen wir aber genau analysieren, was die Lebensrealitäten der Menschen sind, die sich im System der Berufsbildung befinden, wie sich die Kämpfe für bessere Lehrbedingungen in der Vergangenheit manifestierten und mit welchen politischen Forderungen wir an die Lernenden herantreten sollten. Es genügt nicht, wenn wir uns einreden, dass wir die Wahrheit schon für uns gepachtet haben, dass wir die Lernenden nur davon zu überzeugen bräuchten. Wir müssen uns grundlegend mit der Materie auseinandersetzen um danach in den direkten Kontakt mit denen zu treten, die unter den Prekarisierungen innerhalb des Kapitalismus zu leiden haben wie sonst nur wenige. Zu diesem Zweck ist dieses Dokument erstellt worden.

Die junge Garde

Die Geschichte der Anfänge der Lehrlingsbewegungen ist engstens verwoben mit der Geschichte der frühen ArbeiterInnenbewegung. In Europa entstanden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert die ersten sozialistischen Jugendorganisationen. 1906 gründete sich unter dem Namen Jungburschen erstmals eine landesweit organisierte sozialistische Jugendorganisation, nachdem regional arbeitende Gruppen bereits mehr als 10 Jahre zuvor begonnen hatten, Aktivitäten zu entfalten.

Gerade in dieser Frühphase unterschied sich diese Vorläuferorganisation der Juso in einigen Dingen stark von der heutigen Partei: Mädchen und junge Frauen durften nicht beitreten – ein Umstand der einige Jahre nach der Gründung korrigiert wurde. Auch war die Partei von anarchistischen Ansätzen dominiert, was sich aber innerhalb von 10 Jahren nach der Gründung änderte. Als letzter grosser Unterschied ist wohl die soziale Zusammensetzung der Jungpartei zu nennen. Die heutige Juso rekrutiert sich mehrheitlich aus dem studentischen oder gymnasialen Umfeld. Gerade in den obersten Gremien sind ArbeiterInnen oder Menschen, die sich in einem Lehrverhältnis befinden, rar.

Bei den Jungburschen war das genaue Gegenteil der Fall. Die Organisation bestand fast ausschliesslich aus jungen Arbeitern und Lehrlingen. Dieser Umstand war besonders zwei Faktoren geschuldet. Zum einen war das damalige studentische Umfeld klar bürgerlich geprägt. Linke Studierende bildeten eine verschwindend kleine Minderheit. Auf der anderen Seite begünstigten die Entstehungsumstände der linkspolitischen Jugendorganisationen in der Schweiz klar ihre proletarische Zusammensetzung. Viele der Mitglieder wurden in Betrieben angeworben oder stammten aus sozialdemokratischem Elternhaus.

Entsprechend ihrer Zusammensetzung und ihrer Verortung als Teil der ArbeiterInnenbewegung richtete sich der Verband schweizerischer Jungburschen, wie die Organisation zu Beginn hiess, auch programmatisch aus. Die ArbeiterInnenklasse wurde in dieser Phase der Organisation als Lokomotive der Geschichtsschreibung betrachtet, die es zu organisieren galt. Der Lehrlingsschutz war von Beginn weg eines der Hauptarbeitsfelder. Die Lehrbedingungen waren zu dieser Zeit ausgesprochen prekär.

Ein nationales Gesetz, welches das Ausmass der Ausbeutung begrenzt hätte, existierte nicht. Zwar gab es in manchen Kantonen Ausbildungsgesetze, die die Berufslehre betrafen, doch waren diese nicht besonders weitreichend. Wurden Gesetzesübertretungen geahndet, kam es zu sehr milden Geldstrafen gegenüber den rechtsbrecherischen Lehrbetrieben. So galt für die Mehrheit der Berufslehrlinge keine Arbeitszeitbegrenzung. Entsprechend sind Arbeitszeiten von bis zu 18 Stunden pro Tag für Lehrlinge belegt. In den Kantonen, in denen Gesetze zum Schutz der Lehrlinge existierten, wurden die maximalen Arbeitszeiten auf 10 bis 12 Stunden täglich begrenzt. Gleichzeitig hatten die Lehrmeister wegen des Züchtigungsrechts die Möglichkeit, ungestraft körperliche Gewalt gegen ihre Lehrlinge anzuwenden. In manchen Betrieben wurde von der Möglichkeit, die Lehrlinge ungestraft zu misshandeln, rege Gebrauch gemacht. Wegen der langen Arbeitszeiten mussten die Gewerbeschulen zudem Abends oder Sonntags besucht werden.

Wegen der miserablen Bedingungen und des enormen Arbeitsaufkommens litten viele der Lehrlinge unter körperlichen Folgen, Krankheiten, und waren wegen chronischer Übermüdung oft von Arbeitsunfällen betroffen. War die Lehre abgeschlossen, war das Elend nicht unbedingt zu Ende. In vielen Betrieben waren Lehrlinge, so wie heute noch, eine Möglichkeit an billige Arbeitskräfte zu kommen, die wegen den nicht vorhandenen Lehrlingsschutzgesetzen leicht zu ersetzen waren und deshalb in der Regel nicht aufmuckten.

Die sozialistische Lehrlingsbewegung begegnete diesen Umständen auf verschiedene Weisen. Zum einen wurde im Bildungsprogramm der Partei auf Themen eingegangen, die mit Fragen der Berufsbildung, wie zum Beispiel Lehrlingsschutz oder der wirtschaftlichen Lage der Lehrlinge zusammenhingen. Zum Thema Lehrlingskampf wurden eigene Veranstaltungen ausgerufen. Auf der anderen Seite wurde eine starke Anbindung an die Gewerkschaften forciert. Wer nach 1911, als sich die Partei als sozialdemokratische Jugendorganisation neu konstituierte[1], beitrat, verpflichtete sich nach Ende der Lehrzeit dem Berufsverband beizutreten.

Auch konkreter Aktivismus war Teil des Kampfes dieser ersten Lehrlingsbewegung. Vor Lehrbetrieben, in denen Gebrauch von Prügelstrafen gegen Lehrlinge gemacht wurde oder junge ArbeiterInnen überzogene Arbeitszeiten abzuleisten hatten, wurden lautstarke Kundgebungen organisiert, um auf die Missstände im Betrieb aufmerksam zu machen. Schon damals war die Idee, schlechte Lehrverhältnisse an den Pranger zu stellen, wie es zu Beginn des Jahres 2014 von der Unia Jugend gemacht wurde, Teil des politischen Engagements.

Auf politischer Ebene war der Kampf für die Einführung eines nationalen Berufsbildungsgesetzes ein Schwerpunkt. So wurde von der sozialdemokratischen Jugendorganisation ein Entwurf für ein neues Lehrgesetz eingebracht. Die Forderungen waren unter anderem die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf acht Stunden, die Abschaffung des Lehrgelds, die Aufhebung des Züchtigungsrechts sowie das Verbot von Sonntags- und Nachtarbeit für Lehrlinge.

Entstehungsgrundlage für den Entwurf war gewesen, dass 1908 ein Verfassungsartikel verabschiedet worden war, der die Gesetzeshoheit in Gewerbefragen, die bislang bei den Kantonen gewesen war, dem Bund übertrug. Beim Bund wurde beschlossen, im Fahrwasser des Verfassungsartikels drei Gesetze auszuarbeiten: Einen zur Ausbildung, eines zum Schutz des Gewerbes und einen zum ArbeitnehmerInnenschutz.

Dass solche fortschrittlichen Gesetze überhaupt ins Auge gefasst wurden, war der Tatsache geschuldet, dass sich die ArbeiterInnenbewegung auf einem beispiellosen Vormarsch befand. Die Sozialdemokratische Partei hatte in den 20 Jahren, die es sie damals gab, bei jeder Wahl an Stärke zugelegt. Bis das erste Berufsbildungsgesetz in Kraft trat, sollte es aber noch bis 1933 dauern – 130 Jahre nachdem es zu ersten Vorstössen von Gewerbeverbänden gekommen war, die 1803 die Regelung des Lehrlingswesens verlangt hatten.

Während der Zeit solcher Lehrlingskämpfe erfuhr die sozialdemokratische Jugendorganisation, die Vorläuferorganisation der Juso und Nachfolgerin der Jungburschen, ein gigantisches Wachstum. Zwischen 1916 und 1918 stiegen die Mitgliederzahlen von 3500 auf 5500 Personen an. Infolge der Oktoberrevolution in Russland kam es zur Abspaltung der jungsozialistischen Bewegung in der Schweiz und ihrer praktisch vollständigen Eingliederung in die KPS bzw. in den kommunistischen Jugendverband. Sowohl von ihr wie auch von später wiederbelebten sozialdemokratischen Jugendorganisationen wurde weiterhin Lernendenpolitik betrieben. Diese Ausrichtung auf Lehrlingsarbeit sollte eine Konstante in der Parteiarbeit bis in die jüngere Vergangenheit bleiben.

Vom Globus nach Südfrankreich

Die Ereignisse um die Globusrevolte ’68 waren der Startschuss für das Aufkommen politischer Jugendbewegungen in der Schweiz. Diese Entwicklung verlief analog zum Aufkommen politischer Jugendbewegungen im Nachgang des heissen Mais von Paris. Zwar war die Bewegung in der Schweiz zu Beginn stark von der Forderung nach autonomen Jugendzentren dominiert, doch es bildeten sich innerhalb der Bewegung rasch verschiedene Gruppierungen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

Wohl nicht unbeeindruckt von der deutschen Lehrlingsbewegung, die Ende ’68 von Hamburg ausging und mit Methoden der ausserparlamentarischen Opposition Aufsehen erregte, entstanden in der Schweiz mehrere Gruppierungen, die den Lehrlingskampf zu ihrem Hauptarbeitsfeld machten. In Zürich formierten sich Lehrlingsgruppen aus dem Umfeld des im Lindenhofbunker entstandenen Jugendzentrums.

Aktiv war beispielsweise die Lehrlingsgewerkschaft Zürich (LGZ). Gegründet worden war die LGZ aus dem Umfeld der Revolutionären Aufbauorganisation Zürichs (RAZ)[2] und war mit dem Ziel aufgebaut worden, zum neuen Hauptkampffeld der RAZ zu werden. Die Gruppe nahm an der antifaschistischen Aktionswoche an der Universität Zürich teil, wo sie ein Referat zum Thema Berufslehre und Faschismus abhielt. Zwar war gerade in der Anfangszeit LGZ reges Interesse der Lernenden vorhanden – kurz nach der Gründung organisierten sich in der Gruppe 100 Mitglieder – doch bestand die Organisation nur knapp ein Jahr.

In Basel gründete sich die Lehrlingsgruppe Hydra. Die Hydra war stark auf das Prinzip der direkten Aktion ausgerichtet. Gegen zu teures Kantinenessen wurde bei einer Berufsschule eine Gegen-Mensa organisiert, bei missbräuchlichen Lehrverhältnissen trat die Hydra als Verteidigerin der Lehrlinge auf und ging gegen Entlassungen von Lehrlingen vor. So ist in den Quellen ein Fall vermerkt, bei dem die Hydra das Büro eines Lehrmeisters besetzte, bis dieser die Kündigung zurücknahm. Einer der Meilensteine der Gruppe stellte die Organisierung eines Lehrlingslagers in der Westschweiz dar, das zusammen mit der österreichischen Partnerorganisation Spartakus ausgerichtet wurde. Anfang der 70er-Jahre entwickelte sich aus der Hydra und dem Wiener Spartakus das Projekt Longo Maï. Dies war ein alternatives Wohn- und Betriebsprojekt, bei dem in Südfrankreich ein Hof übernommen wurde, um dem als kapitalistisch empfundenen städtischen Umfeld zu entfliehen. Aus einer Lehrlingsgruppe, die wie ein Vorgänger der Spontis der späten 70er wirkte, wurde damit ein fortschrittskritischer, idealistischer Landbauernverein. 23. Grosse Teile dieser Lehrlingsorganisationen waren in ihren Kämpfen stark vom Allgemeintonus der 68er- Bewegung geprägt. So war der Diskurs oftmals stark antiautoritär geprägt und postmaterialistische Ansätze waren ebenso Teil dieser Lehrlingsbewegung wie der Kampf für sexuelle Befreiung.

Neben solchen Gruppierungen, die sich als genuine Lehrlingsbewegungen sahen, nahmen auch bestehende Gruppierungen die Lehrlingsthematik auf. Die politische Bandbreite von linkspolitischen Organisationen, die sich des Themas annahmen, reichte von kommunistischen Organisationen, wie der trotzkistischen Revolutionär-Marxistischen Liga (RML), bis hin zu Mitgliedern der Sozialdemokratie, wie der JUSO.

Die Arbeitsweise war aber ausgesprochen unterschiedlich. Während in der JUSO insbesondere Kritik an gängigen Standards und Gesetzen betrieben wurde, lief die politische Debatte seitens der RML eher in die Richtung einer Globalkritik am Konzept Lehre. So sah die RML ein Modell der Berufsbildung auf Basis von arbeiterInnenbestimmten Lehrlingswerkstätten als Übergangsforderung auf dem Weg zu einer sozialistischen Berufsbildung an.

Letztlich gelang es aber der Lehrlingsbewegung der 70er nicht eine gesamtgesellschaftliche Wirkung zu entwickeln. Während in Deutschland Forderungen der Lehrlingsbewegung in den Gewerkschaften Anklang fanden und es beispielsweise zur Schaffung von Lehrlingszentren kam, verlief sich die Bewegung in der Schweiz. Dass sich die reinen Lehrlingsgruppen, wie die Hydra, innerhalb kürzester Zeit auflösten, hatte wohl auch mit deren recht resoluter Ablehnung fester Strukturen zu tun. Der Fetisch für einen als freier empfunder Spontanismus war in dieser Frage wohl auch Mitgrund für die nicht vorhandene Langlebigkeit der Lehrlingsgruppen.

Vergangene Kämpfe – Kommende Kämpfe

Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Juso mit der Lehrlingskampagne als Langzeitprojekt kein politisches Neuland betritt. Lernendenpolitik wurde in der Schweiz betrieben, seitdem sich eigene Jugendorganisationen in der ArbeiterInnenbewegung zu konstituieren begannen, und sie blieb die meiste Zeit während des 20. Jahrhunderts ein Faktor in der politischen Arbeit der Schweizerischen Linken.

Obwohl der Lehrlingskampf in den 10er-, 20er- sowie in den 70er-Jahren Höhepunkte erreichte, blieb er, wie man am Beispiel der Juso und ihrer Vorgängerorganisationen sieht, eine Konstante. Bei der Situation, dass Lehrlingsarbeit seitens der Partei derart stiefmütterlich behandelt wird, wie dies heute der Fall ist, handelt es sich in der Geschichte der JungsozialistInnen in der Schweiz eher um ein Kuriosum als um die Regel. .So war das letzte grössere Projekt der Partei, das politische Breitenwirkung erzielte, die zu Beginn der 2000er-Jahre vorgebrachte Lehrstelleninitiative (Lipa), deren Hauptziel die Schaffung von Lehrstellen war.

In den Kämpfen der Vergangenheit wurden Fehler begangen und die Bewegungen unterlagen Schwankungen: Widersprüche traten offen zu Tage, Kämpfe radikalistierten sich, Gruppierungen kamen auf, füllten sich mit AktivistInnen und verschwanden dann wieder. Begangene Fehler sind für uns aber Gelegenheit zu lernen, um in dem Kraftakt, der vor uns liegt, effektiv vorzugehen und unser Ziel der politischen Reorganisation der Lernenden zu realisieren.

Dieses Ziel steht aber nicht für sich allein, sondern ist Teil des Kampfes für die politische Ermächtigung der Werktätigen im Allgemeinen. Wollen wir von den Erfahrungen vergangener Kämpfe profitieren, dürfen wir bei deren Kritik die Umstände nicht ausser Acht lassen, die sie befördert haben. Die Lehrlingsbewegungen fanden nicht abgekoppelt von den wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, also quasi im luftleeren Raum statt. So wäre das Format der Lehrlingsbewegung in den 70ern wohl nicht ohne ihr Selbstverständnis als Teil der neuen sozialen Bewegungen im Nachgang der 68er möglich gewesen.

Doch gerade Gruppierungen, wie die LGZ und die Hydra, die sich – typisch für diese Zeit – sehr auf einen antiautoritären Diskurs ausrichteten, verschwanden schnell wieder in der Versenkung. Durch für den Zeitgeist typische Aktionsformen konnte gerade in der Anfangszeit der Bewegung ein rasantes Mitgliederwachstum hingelegt werden. Die ablehnende Haltung gegenüber festen Strukturen sorgte aber für eine grosse Fluktuation. Die AktivistInnen gaben sich die Klinke in die Hand und der gesamtgesellschaftliche Output der Bewegung blieb näherungsweise bei null. In dieser Sache glich die Bewegung in den 70ern sehr dem, was 2011 bei den Occupy-Protesten beobachtet werden konnte. 32.Neben den Fehlern vergangener Kämpfe müssen wir unsere Aufmerksamkeit auch darauf richten, was ihnen gemein gewesen ist. Das Anprangern von schlechten Lehrbedingungen, sei es direkt vor den Betrieben, mit Flyern oder Onlineportalen, wie beim Lehrstellenpranger 2014, war immer Teil linker Lehrlingskämpfe. Was in den Betrieben passiert und wie Lernende behandelt werden, versuchten schon unsere politischen VorkämpferInnen vor dem 1. Weltkrieg in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Lernenden sollten publik und vor allem zum Politikum werden. Der Versuch, mit der Aufdeckung von Missständen eine bewusste Öffentlichkeit zu schaffen, sollte aber nicht nur der öffentlichen Wahrnehmung zuliebe betrieben werden, sondern auch um unter den Lernenden Agitation zu betreiben.

Die Geschichte der Lernendenbewegungen ist aber nicht nur dazu in der Lage, uns für unsere kommenden Kämpfe im Bereich der Arbeitsweise und des Vorgehens zu rüsten. Der Blick in die Vergangenheit wirft auch Fragen für uns auf. So hat die RML während ihrer Lehrlingsarbeit in den 70ern versucht, den Weg zu den Lernenden, nicht wie wir bei unserer Kampagne über die Berufsschulen, sondern direkt über die Betriebe zu gehen, was für uns sicher noch nicht in einem frühen Stadium der Kampagne in Frage kommt, da wir so mit gleichen Ressourcen potentiell weniger gewinnen würden.

Eines ist jedoch trotz aller Unwägbarkeiten klar: Der Beschluss, anstatt einem weiteren Initiativprojekt eine Lernendenkampagne zu fahren, hat für die Zukunft der jungsozialistischen Partei der Schweiz enorme Bedeutung. Wir haben die Chance, wieder zur natürlichen Wahl für politische junge ArbeiterInnen zu werden, die für ihre Rechte eintreten wollen. Wir haben die Chance, die Partei wieder so stark zu machen, wie sie 1918 war, als es ihr mit ihrer auf Werktätige ausgerichteten Politik gelang, mit 5500 GenossInnen in ihren Reihen ein Allzeithoch zu erreichen. Aber vor allem haben wir damit die Chance, unserem Ziel einer sozialistischen Gesellschaft einen riesigen Schritt näher zu kommen – denn nur, wenn wir im Interesse der grossen Mehrheit der jungen Menschen politisieren, die eine Lehre machen oder gemacht haben, und nicht nur in dem derer, die Gymnasien und Universitäten besuchen, können wir eine gesellschaftliche Wirkung erzielen, die aus der Vision des Sozialismus eine greifbare Variante davon macht, wie die Welt aussehen kann.

Teil 2: Der Charakter der Berufslehre

Die ökonomische Struktur der Schweiz

Die Berufslehre ist eine besondere Eigenschaft des Schweizer Kapitalismus, die nirgendwo so ausgeprägt vorhanden ist wie in der Schweiz bzw. neben Österreich, Deutschland und einigen skandinavischen Ländern überhaupt kaum verbreitet ist. Von bürgerlichen Medien, den Unternehmen und der Politik gerne und nur allzu oft als Erfolgsmodell gepriesen, ist sie in Tat und Wahrheit vor allem ein Instrument der herrschenden Klasse; einerseits, um den Unternehmen über einen gewissen Zeitraum billige Arbeitskräfte verfügbar zu machen, andererseits, um qualifizierte ArbeiterInnen für die hochspezialisierte Schweizer Industrie und Dienstleistungsbranche zu reproduzieren. Die Berufsehre ist verbunden mit den unterschiedlichen Interessen der Schichten der Schweizer Bourgeoisie und mit den Ansprüchen, die von den verschiedenen Fraktionen des Schweizer Kapitals an sie gestellt werden. Um diese These näher zu begründen, müssen wir zuerst die ökonomische Struktur des Schweizer Kapitalismus näher untersuchen.

Dank einer relativ frühen Industrialisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts, vor allem im Bereich der Textilindustrie in der Ostschweiz, zeichnet sich der Schweizer Kapitalismus in seiner jüngeren Geschichte durch eine hohe Spezialisierung und Technologisierung der Industrie aus. Unter anderem gewannen insbesondere Branchen wie die Uhren- Maschinen- oder Chemieindustrie an Bedeutung. In diesen Bereichen vollzog sich auch eine starke Tendenz zur Kapitalkonzentration, was sich im Aufbau eines starken Finanzsektors ausdrückte, der sich wiederum stark mit dem Industriekapital vermengte und somit wiederum zusätzlich zu seiner weiteren Konzentration beitrug.

Trotzdem ist der Schweizer Kapitalismus bis heute durch eine sehr hohe Anzahl an Kleinst- und Kleinunternehmen geprägt. So stellte die letzte eidgenössische Betriebszählung des Bundesamts für Statistik von 2012 fest, dass von 557’829 erfassten Unternehmen 514’736 sogenannte Mikrounternehmen mit bis zu 9 Vollzeitbeschäftigten sind, während nur 6’897 Unternehmen zwischen 50 und 249 und nur 1’256 Unternehmen 250 und mehr ArbeiterInnen beschäftigen[3].

Normalerweise sorgt die Kapitalkonzentration und die Herausbildung eines dominanten Finanzsektors zum Aufsaugen von Kleinunternehmen, so entweder durch die direkte Konkurrenz oder durch das Ausbluten von Kleinbetrieben durch immer teurere Kredite der Banken. Der Schweizer Finanzsektor, der sich aber dank speziellen Vorzügen wie dem Bankgeheimnis nicht nur aus dem nationalen, sondern dem internationalen Kapital nährt, lieferte besonders während des Nachkriegsbooms eine enorme Kapitalschwemme und aus diesen Gründen folglich relativ günstige Unternehmenskredite über einen längeren Zeitraum, was den Prozess der Kapitalkonzentration, der dem Kapitalismus inhärent ist, künstlich verzögerte.

Weiter muss angemerkt werden, dass viele der kleineren Betriebe hauptsächlich als Zuliefererbetriebe fungieren und im Prinzip nicht wirklich eine selbstständige Rolle als Produzenten einnehmen. Daher überschneiden sich auch die Märkte der kleineren Unternehmen auch nicht mit denen der Grosskonzerne, die häufig auch eher für den Export produzieren. Auch das ökonomische Gewicht entspricht natürlich nicht der Verteilung der Unternehmen nach Betriebsgrösse. Dies lässt sich etwa an der Anzahl an Beschäftigten feststellen. So beschäftigen die 1’256 Grossunternehmen 1’271’539 ArbeiterInnen, während die Mikrounternehmen mit bis zu 9 Angestellten, welche die überwältigende Mehrheit der Unternehmen stellen, mit 1’308’303 ArbeiterInnen etwa über das gleiche Beschäftigungsvolumen verfügen. Laut Swissholdings wird zudem rund 35% des BIP von in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen erwirtschaftet, was auch deutlich das ökonomische Übergewicht der dynamischeren Sektoren aufzeigt.

Lernende als Rohmaterial zur Ausbeutung

Auffallend ist allerdings die Verteilung von Lernenden nach Betriebsgrösse. Gerade für die Kleinst- und Kleinbetriebe, die, um auf dem Markt überleben zu können, auf billige Arbeitskräfte angewiesen sind, beschäftigen überdurchschnittlich viele Lernende. So ist aus der Betriebszählung von 2008 zu entnehmen, dass kleine Betriebe mit bis zu 9 Beschäftigten ca. 9,5% ihrer Arbeitsstellen an Lernende vergeben, während in Grossunternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten die Lehrstellen nur etwa 4,8% der Arbeitsstellen ausmachen[4]. Die Berufslehre bietet hier für diese Kleinbetriebe ein Vehikel, um die kleineren Kapitalreserven durch höhere Ausbeutung zu kompensieren. In diesen Fällen werden die Lehrlinge entweder möglichst schnell komplett in den Produktionsprozess eingespannt oder sind dazu verdammt, ihre Lehrzeit als Quasi-HilfsarbeiterInnen zu fristen.

Der bürgerliche Think-Tank Avenir Suisse stellte in einer Auswertung einer Studie der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) von 2010 fest, dass 60% der ausbildenden Betriebe mit der Anstellung von Lernenden Gewinn machen. Hierbei ist auffallend, dass die nicht-profitablen Berufslehren insbesondere in den spezialisierteren und konzentrierteren Branchen anzusiedeln sind, etwa die InformatikerInnen, die ElektronikerInnen oder die PolymechanikerInnen.

Die Ausbildung erfüllt bei diesen Sektoren der Wirtschaft in der Regel den Zweck , die Lernenden auf den Umgang mit komplexen Technologien vorzubereiten. Daraus folgt, dass noch nicht auf eine hohe Produktivität der Lernenden in einem frühen Ausbildungsstadium gesetzt werden kann. In einer Studie der Bildungsforscher Strupler und Wolter wurde in der Gesamtrechnung allerdings ein jährlicher Gewinn der Betriebe von 500 Millionen Franken durch Beschäftigung von Lernenden ausgerechnet, was deutlich die generelle Tendenz bestätigt, dass Lernende für die Mehrheit der Unternehmen primär billige und rentable Arbeitskräfte darstellen.

Um die massive Überausbeutung von Lernenden zu rechtfertigen, verweist die Schweizer Bourgeoisie häufig auf die Koppelung der geringeren Leistung der Lehrlinge an einen folglich tieferen Lohn als denjenigen eines/einer ausgelernten FacharbeiterIn. Laut dem Lehrlingsreport der Unia von 2014 gaben allerdings 80% der befragten Lernenden an, ihre Produktivität im letzten Lehrjahr als mindestens 75% der Produktivität einer ausgelernten Fachkraft einzuschätzen[5]. Dass nun der Lohn im letzten Lehrjahr auch 75% eines FacharbeiterInnenlohns beträgt, bleibt für die Lernenden Wunschdenken. Empfehlungen der Berufsverbände zufolge sollten die Lernendenlöhne im letzten Jahr etwa einem Drittel einer ausgelernten Fachkraft entsprechen. So bewegen sich die Löhne für letztjährige Lehrlinge in der Regel zwischen 900 und 1600 Franken[6].

Die tiefen Löhne der Lehrlinge erklären sich dadurch, dass der Lohn eines/einer Lernenden nicht zur Reproduktion seiner/ihrer Arbeitskraft ausreichen muss. Stattdessen wird der Lebensunterhalt von den Eltern mitfinanziert, was de facto einer Subvention der Unternehmerprofite durch die Löhne der Eltern gleichkommt.

Neben den Löhnen werden den Lernenden auch zahlreiche weitere Unannehmlichkeiten aufgedrängt, die sie zu höchst profitablen Ausbeutungsobjekten werden lassen. Laut dem bereits genannten Lehrlingsreport der Unia müssen so etwa auch 55% der befragten Lernenden mindestens monatlich Überstunden leisten, 64% leisten zudem wöchentlich Wochenendarbeit[7].

Hinsichtlich der Rolle, die Lernende also als massives Ausbeutungspotenzial spielen, erstaunt es nicht, dass seit Jahren ein permanentes Überangebot an Lehrplätzen besteht. Gerade für Kleinbetriebe ist die Einstellung von Lernenden extrem attraktiv, so dass sie nur allzu gern bei jeder Gelegenheit Lehrstellen ausschreiben, auch wenn die Perspektive, diese nach der Lehre im Betrieb weiter zu beschäftigen, völlig unrealistisch ist.

Es wird also deutlich, dass die Berufslehre im Schweizer Kapitalismus eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt, und daher umso weniger auch nicht losgetrennt von der ökonomischen Struktur und folglich den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Branchen, Regionen und Sektoren betrachtet werden kann. Generell lässt sich der Schluss ziehen, dass die kleinbürgerlichen, dezentralisierten Sektoren der Wirtschaft auf die Berufslehre als strukturellen Ausbeutungsmechanismus zurückgreifen, während in den zentralisierteren Sektoren vor allem qualifiziertere Arbeitskräfte und Kader ausgebildet werden, wobei natürlich auch hier die Überausbeutung der Lernenden eine wichtige Rolle spielt, etwa in der Dämpfung der Ausbildungskosten. Wir werden noch sehen, dass sich dementsprechend auch die Anforderungen und die Selektionsmechanismen während der Lehre je nach Beruf, Branche oder Region stark nach diesem Muster ausrichten.

Berufsbildung – dezentral und durch Unternehmen diktiert

Aufgrund der ökonomischen Heterogenität und der unterschiedlichen regionalen wirtschaftlichen Interessen gestaltet sich auch das Bildungssystem möglichst dezentral, und dies gilt umso mehr für die Berufsbildung.

Bis 1930 bestand de facto noch nicht so etwas wie eine gesetzlich festgehaltene und institutionalisierte Berufslehre. Diese wurde erst im Zusammenhang und auf Druck der erstarkten Lernendenbewegung der 20er-Jahre vom Parlament verabschiedet. Seither ist, und dies wird insbesondere im neusten Berufsbildungsgesetz vom 13.12.2002 ausdrücklich betont, die Berufsbildung gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt(Sozialpartner, Berufsverbände und andere Anbieter der Berufsbildung). Damit wird festgehalten, dass die Berufsbildung nach wie vor möglichst dezentral angelegt werden soll. Dies ist hier umso ausgeprägter, weil sich die Berufsbildung nach wie vor zum allergrössten Teil in den jeweiligen Betrieben abspielt, also auch massgeblich von diesen mitgestaltet werden soll, um die Ausbildung der Lernenden möglichst auf die einzelnen Interessen der individuellen Unternehmen zuschneiden zu können.

So werden die gesamten Inhalte der Berufsbildung, also die Dauer und Definition des beruflichen Bereiches der Lehre, die Lehrpläne an den Berufsschulen, die Prüfungsreglemente sowie die Aufteilung zwischen Schultagen und Arbeitstagen im Betrieb von den jeweiligen Unternehmerverbänden ausgearbeitet. Auf nationaler Ebene, namentlich vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) werden lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgehalten, also etwa auch die entsprechenden Verordnungen zu den von den Verbänden vorgeschlagenen Ausbildungsstrukturen.

Wir sehen also, dass keinerlei politischer Wille besteht, irgendeine umfassende Regulierung des Berufsbildungswesens auf nationaler Ebene durchzusetzen, was natürlich dem diesbezüglichen Unwillen der Schweizer Bourgeoisie entspricht, deren Fussvolk sich aus dem ganzen kleinbürgerlichen Unternehmertum rekrutiert. Auch grösser angelegte öffentliche Kontrolle über die Bildungsinhalte der Berufslehre wird folglich auch nicht auf nationaler Ebene ausgeführt. Laut Berufsbildungsgesetz obliegt so etwa die Kontrolle über den Lernerfolg der Auszubildenden dem einzelnen Lehrbetrieb selbst bzw. dem Anbieter der Berufsbildung, d.h. dem jeweiligen Berufsverband.

Weiter existieren auch die kantonal organisierten Berufsbildungsämter, die theoretisch mit der Aufsicht über die Lehrverhältnisse beauftragt wären. Tatsächlich sind diese Institutionen allerdings mehr Feigenblätter als effektive öffentliche Kontrollorgane. So haben wir bereits mehrfach die Thematik der berufsfremden Arbeiten angesprochen, welche laut OR 345a, Absatz 4 während der Lehre verboten sind. Laut einer Studie gaben die Betriebe selber an, dass ihre Lernenden während dem 1. Lehrjahr zu 50% mit berufsfremden Arbeiten beschäftigt seien[8], eine Praxis, die selbst nach bürgerlichem Recht schlicht illegal ist. Doch regelmässige und verdachtsunabhängige Kontrollen der Lehrverhältnisse durch die Berufsbildungsämter werden so gut wie nie durchgeführt. Laut dem Unia-Lehrlingsreport haben 55% der befragten Lernenden noch nie eine Kontrolle erlebt[9]. Dass diese Kontrollen so selten durchgeführt werden und somit kein effizientes öffentliches Kontrollorgan besteht, ist also nicht einfach auf die Laschheit und Nachlässigkeit der Ämter, sondern auf eine strukturelle Ursache zurückzuführen. Eine breit angelegte staatliche Intervention in die Berufsbildung würde die Interessen der UnternehmerInnen zu sehr tangieren.
Auch andere Missstände wie unbezahlte Überstunden oder das gewaltig erhöhte Sicherheitsrisiko in der Lehre werden grosszügig ignoriert.

Finanzierung der Berufsbildung

Da die Berufsbildung aus den bereits genannten Gründen möglichst allen Unternehmen zur Verfügung stehen und den einzelnen UnternehmerInnen keinen allzu grossen Mehraufwand für die Ausbildung von Lernenden aufhalsen soll, sind auch die Anforderungen an ausbildende Betriebe sehr gering. So reicht für die Qualifikation als BerufsbildnerIn bereits der Besuch eines 40-stündigen Kurses. Zudem kann die Tätigkeit als BerufsbildnerIn auch schon vor dem Besuch dieses Kurses begonnen werden, sofern der Kurs innerhalb von 5 Jahren Tätigkeit nachgeholt wird. Auch die Schultage kosten die Unternehmer (abgesehen von einer ein- bis zweitätigen Abwesenheit der Arbeitskraft der Lernenden) so gut wie nichts. Abgesehen von den Berufsbildungsfonds, die allerdings auch nur auf Antrag eines Branchenverbandes eingerichtet werden (wie z.B. im Kanton Zürich), werden die Berufsschulen vollumfänglich öffentlich finanziert.

Laut dem SBFI wurden 2013 rund 3,4 Milliarden Franken an öffentlichen Geldern in die Berufsbildung investiert. Davon werden jeweils 25% der Kosten vom Bund, 75% von den Kantonen übernommen. Allerdings variiert diese Zusammensetzung je nach Finanzstärke und Anforderungen der jeweiligen Kantone. Ein anderes Muster lässt sich anhand der höheren Fachschulen erkennen, welche zu einem Grossteil privat, das heisst von den Verbänden finanziert werden. Zwar werden auch hier meistens zusätzlich kantonale Beiträge investiert, dies allerdings nur nach regionalen Interessen. Letztendlich haben wir also hier in der Regel eine öffentliche Finanzierung privater Profite.

Berufsschulunterricht als Selektionsmechanismus

Weiter bildet der Berufsschulunterricht auch ein gutes Instrument, um die Selektion in der Berufslehre zu regulieren. Die Hälfte des Unterrichts besteht in der Regel aus Allgemeinbildung, was die Bereiche Sprache & Kommunikation, Gesellschaft & Politik sowie Sport umfasst. Daneben besteht der fachspezifische Unterricht, der je nach Berufsgruppe variiert. Die Anforderungen des fachspezifischen Unterrichts sind sehr unterschiedlich und bieten den UnternehmerInnen ein vorzügliches Instrument zur Selektion in der Berufsbildung.

So verwenden viele Betriebe eine ganze Reihe von Selektionsinstrumenten, um aus dem Angebot an SchulabgängerInnen eine genehme Menge an bereits möglichst gut vorqualifizierten Jugendlichen herauszupicken. So werden teilweise Bewerbungen mit Noten unter 5 in den entsprechenden Fächern bereits im Voraus auf die Stapel geschmissen. Diejenigen KadidatInnen mit den entsprechenden Leistungsausweisen werden dann jeweils durch weitere Selektionssiebe gelassen, etwa Eignungstests oder Schnupperwochen. Durch diese zunehmende Koppelung von schulischen Leistungen an die Interessen der Unternehmen und folglich auch auf die Berufswahl von Jugendlichen fördert auch die Selektion nach sozialen Hintergründen. So sind gute schulische Leistungen häufig auch Resultat von gesicherteren sozialen Verhältnissen, weswegen etwa MigrantInnen oder Jugendliche aus ärmlichen Verhältnissen besonders benachteiligt sind bei der Berufswahl.

Die momentane Haltung vonseiten der UnternehmerInnen steht ebenfalls im Zeichen einer straffen Selektion. So liess der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und den Branchenverbänden, kürzlich ein Verzeichnis an sogenannten Anforderungsprofilen erstellen, um den Jugendlichen die Berufswahl zu erleichtern. In den Profilen sind etwa auch die Anforderungen, welche die unterschiedlichen Berufe an verschiedene Fachbereiche stellen, etwa Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften. Der wahre Hintergrund dieses Unterfangens äusserte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des SGV, gegenüber der NZZ am Sonntag vom 5. April 2015: Wenn der Informationsstand höher ist und das letzte Schuljahr vermehrt als gezielte, schulische Vorbereitung auf die Lehre genutzt wird, sollten sich die Abbrüche reduzieren lassen, womit er auf die hohe Lehrabbruchquote von 28% anspielt[10].

Entsprechend reagierte auch Beat Zemp, Präsident des Lehrerverbands, der meinte, dass die neuste Bildungsreform, der sogenannte Lehrplan 21, diesbezüglich neue Möglichkeiten eröffne, da nur noch 80% der Unterrichtszeit vorgegeben seien, womit also insbesondere im 9. Schuljahr vermehrt auch Spielraum für jene gezielte schulische Vorbereitung auf die Berufslehre, von der Bigler spricht, frei würde. Somit würde die Selektion während der Lehre also in der Tendenz vermehrt bereits auf die obligatorische Schulzeit vorverlegt – was die Lehrabbruchsstatistiken zweifellos -zur Freude Biglers- etwas aufpolieren würde; Im Endeffekt bedeutet das allerdings deswegen nicht weniger, sondern mehr Selektion.

Die zunehmende Selektion in der Berufslehre äussert sich also mittlerweile auf drei Ebenen: Der Selektion vor der Lehre während dem obligatorischen Schulunterricht, in Form von Eignungstests, Multichecks, Schnuppertagen und Vorlehrpraktika, mit denen je nach Berufslehre zusätzlich vorselektiert wird, und schliesslich mit den Anforderungen der praktischen und vor allem der theoretischen Berufsbildung und der damit verbundenen Selektion durch Lehrabschluss- oder je nachdem auch Zwischenprüfungen. Die freie Berufswahl nach der obligatorischen Schulzeit ist und bleibt also eine Mär der Bürgerlichen, die tatsächlich nichts mit der Realität zu tun hat, in der schlicht die Unternehmen die Berufswahl diktieren.

Es ist klar, dass ein Bildungssystem, dass auf Selektion beruht, vor allem auch soziale Stellungen zementiert. Die Schweiz hat eine lange Tradition der starken Spaltung ihrer ArbeiterInnenklasse, insbesondere entlang der Grenzen der Nationalität. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung war schon immer hoch, bereits 1900 betrug er etwa 12%. Ende 2013 waren es nun sogar 23,8% [11] der ständigen Wohnbevölkerung. Die Verwertung dieser Humanressourcen durch das Schweizer Kapital geschieht in unterschiedlicher Weise, vor allem je nach Bildungshintergrund, der wiederum eng mit der Herkunft verknüpft ist. 2013 hatten etwa 68% [12] der AusländerInnen aus Drittstaaten (nicht-EU/EFTA-zugehörige), welche wiederum einen Fünftel der hier wohnhaften AusländerInnen stellen[13], keinen Abschluss auf Sekundarstufe II (Gymnasium/Berufslehre), sondern lediglich einen Schulabschluss der obligatorischen Schule. Weiter schrieb die Tageswoche am 4. September 2014, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund im Kanton Basel-Stadt im Durchschnitt 28 Bewerbungen schreiben, bis sie eine Lehrstelle erhalten, während es bei Schweizer Schulabgängern nur 11 sind[14].

Spannungsfeld zwischen Spezialisierung und Vereinheitlichung der Berufslehre

In der Schweiz herrschen seit jeher verschiedene Ansprüche an die Berufsbildung von Seiten der Bourgeoisie vor. Auf der einen Seite versuchen die KleinunternehmerInnen, Lernende als billige Arbeitskräfte in die Produktion einzuspannen, während das Interesse, Nachwuchs an qualifizierten Arbeitskräften auszubilden, in den Hintergrund tritt. Dementsprechend werden Lernende in vielen Betrieben auch nicht weiterbeschäftigt nach der Lehre. Der Arbeitsmarkt-Bericht des Seco vom Februar 2015 stellt eine Jugendarbeitslosigkeit von 3,4% [15] fest, wobei hier nach eigenen Angaben nur die beim RAV gemeldeten Jugendlichen erfasst sind. Mit den Kriterien der ILO berechnet, ergibt sich sogar eine Jugendarbeitslosigkeit von 10,4% [16]. Auffallend hierbei ist, dass von den vom Seco-Bericht 19’041 erfassten Jugendarbeitslosen 15’332 ausgelernte Fach- oder HilfsarbeiterInnen sind. Dies überschneidet sich mit den 15’063 Arbeitslosen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren. Aus dem Seco-Bericht, bei all seinen Mängeln, sehen wir also, dass ein Grossteil der jugendlichen Arbeitslosen bereits eine Erstausbildung absolviert hat.

Gleichzeitig herrscht ein Überangebot an Ausbildungsplätzen vor. So stellte das SBFI im August 2013 fest, dass von insgesamt 95’500 angebotenen Lehrstellen 8’500 unbesetzt blieben. Zusätzlich hatten die angebotenen Lehrstellen gegenüber dem Vorjahr um 3’500 Stellen zugenommen, obwohl schon 2012 ein Überschuss bestanden hatte. Die Bürgerlichen erklären sich dieses Phänomen in einer relativ unkreativen Art, nämlich mit einer simplen Hetze gegen die Jugendlichen; diese seien einfach zu schlecht qualifiziert, zu unflexibel oder zu wählerisch.

Tatsächlich liegt der Hund woanders begraben: Die Betriebe haben ein grosses Interesse an der Beschäftigung von Lernenden als billige Arbeitskräfte und bieten deswegen grosszügig Lehrstellen an – was sich in einem Überangebot an Lehrplätzen ausdrückt. Weiter besteht allerdings bei den meisten Unternehmen und den meisten Branchen kein besonders grosses Interesse an einer Weiterbeschäftigung der Lernenden, was sich wiederum in der relativ hohen Jugendarbeitslosigkeit äussert, welche etwa auch höher ist als in Deutschland (7,4%) oder in Österreich(9,7%) [17]. Gleichzeitig ist es auch nicht der Fall, dass sämtliche Jugendlichen einfach so eine Lehrstelle erhalten. Etwa 20% der SchulabgängerInnen in der Deutschschweiz müssen ein Brückenangebot zwischen 9.Klasse und Berufslehre absolvieren[18]. Laut dem Arbeitgeberverband seien 2011 insbesondere in den hochtechnologisierten Branchen noch etwa 5’500 Stellen offen geblieben, was auf die strenge Selektion in diesen Sektoren hinweist. Insgesamt hatte das Lehrstellenbarometer im August 2011 6’500 offene Lehrstellen erfasst.

Im Kontrast zu den Ansprüchen der Kleinbourgeoisie war der Zweck der Berufslehre für die dynamischeren und spezialisierteren Sektoren der Wirtschaft, besonders in der Phase der wirtschaftlichen Expansion, vor allem die Ausbildung von qualifizierten Arbeitskräften. Diesbezüglich besteht ihr Interesse in den betreffenden Sektoren wie Chemie, Pharma, Bankwesen oder der Informatikbranche in einer möglichst hohen Selektion der Lernenden. Während den 70er-,80er- und 90er-Jahren schien dies auch die allgemeine Tendenz in der Entwicklung der Berufslehre zu sein, insbesondere in der Spezialisierung und Abstufung der Berufsgruppen.

Einen Höhepunkt dieser Tendenz wurde in den 80er-Jahren erreicht. Der SBFI-Bericht von 1985 stellte so etwa rund 300 verschiedene Grundbildungs-Typen fest. Dieser Spezialisierungsdruck kam vor allem vonseiten der Grossindustrie, der Banken und der sich immer stärker entfaltenden IT- und High-Tech- Industrie, welche durch fortgeschrittenere und modernere Technologie auch qualifiziertere und spezialisierte Arbeitskräfte benötigten. In diesem Zeichen stand auch die Einführung von zahlreichen Selektionsmechanismen, die einige Branchen zu der Zeit einzuführen begannen, wie etwa Eignungstests, Schnupperkurse oder Vorlehrpraktika.

Zudem wurden im dritten Berufsbildungsgesetz von 1978 mehrere Reformen festgehalten, welche eine härtere Selektion mittels Differenzierung der Berufslehre in verschiedene Lehrtypen möglich machte, etwa mit An- bzw. Stufenlehre. Mit dem vierten Berufsbildungsgesetz von 2002 wurde diese Tendenz noch einmal bestärkt. Zwar wurden hier die Berufsabschlüsse auf nationaler Ebene reguliert, was teilweise auch zu Zusammenschlüssen von Berufslehrtypen führte (z.B. PolymechanikerIn), andererseits aber auch eine stärkere, auch brancheninterne Differenzierung von Berufsabschlüssen festhielt, namentlich des Berufsattests, des Fähigkeitszeugnisses, des Fachzeugnisses, des Diploms und des Diploms HF. Somit wurde auch den verschiedenen Qualifikationsansprüchen von ausbildenden Betrieben innerhalb einer Branche Rechnung getragen.

In diesem Zeichen stehen auch die bereits angesprochenen, jüngst vom SGV erstellten Anforderungsprofile, welche auch bereits Auswirkung auf die Vorselektion der potentiellen Lernenden während der obligatorischen Schulzeit haben soll. Die NZZ hat basierend auf den Profilen ein Ranking erstellt, dass nach Mittelwerten der Anforderungen in den Fächern abgestuft ist. Hierbei wird wiederum ersichtlich, dass insbesondere Pharma- und Informatikberufe wie MediamatikerIn und PhysiklaborantIn die SpitzenreiterInnen darstellen, während Berufslehren wie CoiffeurIn, MetallbauerIn, LogistikerIn und ProduktionsmechanikerIn, die häufig auch von kleineren Betrieben angeboten werden, eher in den unteren Rängen auftauchen. Dieses Ranking bietet etwa auch einen Indikator für den Grad der Selektion, der in diesen Berufslehrtypen angewandt wird.

Uns muss klar sein, dass Bildung im Kapitalismus nicht ohne Selektion funktionieren kann, und dies gilt umso mehr für jene Bereiche, welche direkt Fachkräfte und Kader für die wirtschaftlich spezialisierten Branchen der Schweizer Grossindustrie ausbilden. Wir fokussieren uns in diesem Dokument zwar primär auf die Berufslehre, doch viele universitäre Bildungsgänge sind dem gleichen Schicksal unterworfen. Durch die Spezialisierung und Abstufung der verschiedenen Berufslehrtypen findet die Schweizer Bourgeoisie einen Weg, den Grad der Selektion und der Spezialisierung auf die Interessen der unterschiedlichen Wirtschaftssektoren abzustimmen; einerseits können hier die Berufsverbände Einfluss nehmen auf die Lehrpläne, die Prüfungsreglemente und vorselektierende Massnahmen, und dies auf der Ebene der Branche, aber auch der Region, da das Berufsbildungssystem kantonal geregelt ist. Dies ist ein wichtiges Instrument, mit dem die unterschiedlichen Anforderungen der Flügel des Kapitals berücksichtigt werden können. Das Kleinbürgertum hat für seine Sektoren kein allzu grosses Interesse an einer zu harten Selektion, da es möglichst viele Lernende über eine kurze Frist beschäftigen will, um mit deren Überausbeutung Kosten zu drücken. Der Grossindustrie steht es jedoch wiederum frei, den Lernenden in ihren Sektoren möglichst viele Steine in den Weg zu legen, um mit einer straffen Selektion ihre zukünftigen Kader auszuwählen.

Weiterbildung und Umschulung

Wir haben gesehen, dass weit mehr Lernende ausgebildet werden als tatsächlich benötigt, was bedeutet, dass das Absolvieren einer Lehre noch lange nicht einen gesicherten Arbeitsplatz bedeutet oder dass die Lehre alleine als Qualifikation für einen solchen ausreicht. Gerade die hohe Differenzierung innerhalb mancher Branchen, etwa im Maschinenbau, sorgt für unterschiedliche Anforderungen der Betriebe an die Qualifikation der Lernenden, auch innerhalb desselben Berufs. Ein kleiner Maschinenbaubetrieb hat etwa niemals die gleichen Kapazitäten wie ein Grossunternehmen wie die ABB oder Schindler, aber auch nicht das gleiche Interesse, Lernende auf den Umgang mit hoch komplexen und modernen Technologien vorzubereiten.

Aus diesem Grund wurden seit dem vierten Berufsbildungsgesetz auch eine höhere Differenzierung der Ausbildungsabschlüsse institutionalisiert, so dass der Ausbildungstypus mithilfe der bereits angesprochenen Selektionsmechanismen an die Interessen des einzelnen Betriebs gekoppelt werden kann.

Daraus ergibt sich, dass für viele Lehrabgänger nach einer drei- bzw. vierjährigen Ausbildung noch lange nicht Schluss ist. Mittlerweile machen etwa 10-15% der Jugendlichen die Berufsmaturität und besuchen anschliessend eine Fachhochschule, und 20-40% haben innerhalb von drei Jahren den Beruf gewechselt[19]. Laut einer Studie der Uni Bern über Weiterbildungsmodule haben zudem 77% der ständigen Wohnbevölkerung zwischen 20 und 74 Jahren eine informelle, also nicht-öffentliche Weiterbildung absolviert.

Auch hier überschütten uns die Bürgerlichen einmal mehr mit Lobgesängen auf die Mobilität und die Durchlässigkeit im Schweizer Bildungswesen. Doch tatsächlich drückt der momentane Trend zur Weiterbildung, Umschulung und Zweitausbildung zum Einen die hohe Differenzierung innerhalb und zwischen Branchen und Regionen aus, zum Anderen die häufig unbefriedigenden Erfahrungen, die Lernende von ihrer Berufsausbildung mitnehmen. So werden Weiterbildungen auch häufig angestrebt, um möglichst bald dem bisherigen Beruf zu entfliehen, den man aus der Lehre häufig mit monotonen Hilfsarbeiten, berufsfremden Tätigkeiten und sonstigen widrigen Arbeitsverhältnissen wie schlechten Löhnen oder unbezahlten Überstunden verbindet.

Weiter ist der Ausbau der Weiterbildung selbstverständlich auch ein Produkt der voranschreitenden Technologisierung und Spezialisierung von Industrie und Teilen der Dienstleistungsbranche, was sich etwa auch in der momentan laufenden Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes niederschlägt. Der zentrale Aspekt besteht hier in der verstärkten Einzelfinanzierung und einer Erhöhung der Finanzierungsbeiträge des Bundes für Kursbesuche von Prüfungen der höheren Berufsbildung. Diese Massnahme muss einerseits im Zusammenhang mit dem oftmals beklagten Fachkräftemangel verstanden werden, der sich durch das Abstimmungsresultat der Masseneinwanderungsinitiative noch zusätzlich verstärken könnte.

Durch die höhere Differenzierung der Berufsabschlüsse, die mit dem Ausbau der höheren Berufsbildung noch verstärkt wird, kombiniert mit einer immer stärker forcierten Selektion vonseiten der Grossindustrie, kann aus dem Reservoir an Lernenden bequem herausgepickt werden, was dem Interesse der jeweiligen Betriebe am meisten entspricht. Der Zugang zu Weiterbildungsprogrammen ist überhaupt nicht für alle Bevölkerungsschichten gleich. Laut der bereits erwähnten Studie der Uni Bern ist die höchste Anzahl an Besuchern von Weiterbildungsmodulen vor allem bei Personen zu finden, die bereits über einen tertiären Abschluss verfügen, während der tiefste Grad unter MigrantInnen auftaucht, was sowohl auf die Chancenunterschiede bezüglich Bildungshintergrund, aber auch, und dies ist eng verknüpft damit, auf die finanziellen Hintergründe hinweist. Berufliche Weiterbildungsprogramme sind zum grossen Teil privat und werden häufig von den Berufsverbänden in Zusammenarbeit mit privaten Bildungsinstitutionen angeboten. Zwar kommt hier eine gewisse öffentliche finanzielle Unterstützung, etwa in Form von Stipendien, welche aber auch wieder unter zunehmendem Druck der Sparangriffe in den Kantonen gelangen bzw. in manchen Kantonen einen Prozess der quasi-Privatisierung bzw. Teilprivatisierung durchmachen. Weiterbildung ist also ein finanzieller, aber auch ein zeitlicher Aufwand und tangiert somit natürlich den absolut freien Zugang.

3: Forderungen und Perspektiven

Wir haben nun in den vorhergegangenen Teilen die zentralen Aspekte der Berufslehre untersucht und können nun, ausgehend von der Analyse, auch unsere Forderungen einer revolutionären Lernendenpolitik entwickeln. Diese besteht im Unterschied zur bürgerlichen Berufsbildungspolitik nicht in dieser oder jenen Reform der Finanzierungswege, der Rahmenlehrpläne, usw., sondern in einer radikalen Umgestaltung der Verhältnisse. Ebenfalls müssen wir die spezifischen Forderungen der Lernenden verbinden mit den generellen Forderungen der Jugend, seien das StudentInnen, SchülerInnen, oder Berufstätige, um einen gemeinsamen Kampf für die Interessen der Jugend und der ArbeiterInnenklasse führen zu können.

Die Lehre an sich ist durch mehrere Aspekte, welche für uns von Bedeutung sind, charakterisiert. Erstens die direkte Unterstellung der Berufsbildung unter die Interessen der besitzenden Klasse im Allgemeinen und der einzelnen Kapitalisten im Speziellen. Gemäss dem Berufsbildungsgesetz sind es die Unternehmerverbände, welche den Lehrplan zusammenstellen. Der Staat hat lediglich die Aufgabe diese zu überprüfen. Was das in der Realität bedeutet, ist uns allen klar. Es sind also die Interessensverbände der Unternehmer, welche die berufliche Bildung von 73% der Jugendlichen nach ihren Wünschen gestalten.

Der gesamtgesellschaftliche Charakter der Bildung geht dabei verloren. Damit gemeint ist ein System, das den Menschen einer Gesellschaft eine möglichst umfassende Ausbildung ermöglicht, damit sie ihre Fähigkeiten voll entfalten können und fähig sind, auf allen Ebenen am gesellschaftlichen Leben nach ihren Bedürfnissen entsprechend teilzunehmen. Im Kapitalismus ist das Gegenteil der Fall. Die herrschende Klasse hat ein Interesse an einer Bildung, welche zum einen produktive Menschen hervorbringt, gleichzeitig aber nicht darüber hinausgeht. Dies würde sie nur unnötig Geld kosten und selbstdenkende, kritische Menschen bilden.

Zweitens ist die Berufslehre charakterisiert durch die direkte Ausbeutung der Lernenden. Im Alter von 15 Jahren werden die Jugendlichen voll in den kapitalistischen Produktionsprozess mit all seinen Gesetzten und Widersprüchen eingebunden. Wie im zweiten Teil erklärt wurde, werden Lernende oft als billige Arbeitskräfte eingestellt, zum Zweck der Profitsteigerung. Diese Tatsache drückt sich demnach auch in den üblichen Massnahmen der Kapitalisten aus, die Profitabilität der ArbeiterInnen zu steigern: Hohe Arbeitszeiten, Leistungsdruck, Tiefe Löhne, Disziplinierungsmassnahmen.

Charakteristisch für die Berufslehre ist, dass diese Mechanismen sich durch die schwache Position der Lernenden massiv verstärken. Der Fixlohn der Lernenden lässt viel Raum für unbezahlte Überstunden, das tiefe Niveau der Löhne macht sie attraktiv zur Erledigung von eintönigen Hilfsarbeiten, welche meist berufsfremd sind und keinerlei Beitrag zur Ausbildung der betroffenen leistet. Zudem stehen die Lernenden zuunterst in der Hierachie der Betriebe und bekommen so die Demütigungen und Misshandlungen, welche in kapitalistischen Unternehmen weit verbreitet sind, von allen Ebenen am meisten zu spüren. Denn neben dem direkten Druck durch den Chef lassen auch die ArbeiterInnen, welche ebenfalls unter Druck stehen, ihren Frust oft an den Lernenden aus.

Drittens ist die Berufslehre für die Lernenden auch mit konkreten Lebensumständen verbunden, welche ihre Jugend massgeblich prägen. Sie sind sehr früh berufstätig, das heisst sie haben ab dem 15. Lebensjahr einen 100% -Job, zu welchem das Lernen noch dazu kommt. Sie haben weniger als die Hälfte der Ferien, die ihre KollegInnen an den Gymis haben und je nach Beruf müssen sie auch regelmässig in der Nacht und an Wochenenden arbeiten.
Zudem ist ihr Leben dadurch geprägt, dass, obwohl sie voll arbeiten, finanziell bei weitem nicht unabhängig sind. Obwohl sie offensichtlich erwachsen genug sind, um für die Kapitalisten zu krüppeln, können sie es sich nicht leisten, ihr Leben selber zu gestalten. Im Gegenteil müssen sogar die Eltern noch für einen beträchtlichen Teil ihrer Reproduktionskosten aufkommen. In ArbeiterInnenfamilien heisst das oft, dass Lehrlinge einen Teil ihres Lohns zu Hause abgeben müssen. Die finanzielle Situation der Lernenden hat somit auch direkt Einfluss auf die Gestaltung ihrer Freizeit.

Die zunehmende Kommerzialisierung der Freizeitmöglichkeiten machen es schwierig für Lernende, in ihrer spärlichen Freizeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb sind auch Lernende bei Freiraumbewegungen immer wieder an vorderster Front mit dabei. Dies ist auch ein verbindendes Element zu SchülerInnen und StudentInnenbewegungen, welche in dieser Frage mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Forderungen in diesem Bereich sind daher ein wichtiger Bestandteil eines politischen Programms für Lernende.

Auf Grundlage unserer Analyse der Lehre müssen wir die grundsätzliche Forderung der Abschaffung der Berufslehre stellen. Unsere Charakterisierung der Lehre als ein auf dem Privateigentum basierendes und im Interesse der Unternehmen stehendes Ausbildungssystem macht dies klar. Gleichzeitig müssen wir betonen, dass es bei dieser Forderung nicht darum geht, die Verbindung von Theorie und Praxis abzuschaffen, welche durchaus positiv zu bewerten ist. Es geht darum, den Widerspruch zwischen den Interessen der Unternehmer an der Kontrolle über die Berufsbildung und den Interessen der Gesamtgesellschaft an der Bildung einer neuen Generation aufzuheben. In den 70er-Jahren wurde dasselbe Ziel von der RML formuliert. Um die berufliche Ausbildung von den Profitinteressen der Unternehmen zu entkoppeln, forderten sie den Ausbau und die Förderung von Lehrwerkstätten. Natürlich sehen auch wir gewisse fortschrittliche Elemente in den öffentlichen Lehrwerkstätten, allerdings haben sie nur einen begrenzten revolutionären Charakter. Erstens betrachten wir es nicht als notwendig, zusätzliche Produktionsanlagen aus dem Boden zu stampfen, wenn wir gleichzeitig in einer Phase der Überproduktion leben und gerade die Schweizer Industrie teilweise selber bereits über grosse, betriebseigene Lehrwerkstätten verfügt. Zweitens sind Lehrwerkstätten unter kapitalistischen Bedingungen den gleichen Drücken und Zwängen wie der Rest des bürgerlichen Bildungssystems unterworfen. Die Lehrpläne sind auch hier häufig ähnlich den Interessen der Unternehmerverbände angepasst und der Zugang zu den Werkstätten wird häufig auch eher privilegierteren Schichten von Jugendlichen eröffnet. Drittens sehen wir den Kern revolutionärer Berufsbildungspolitik nicht im Aufbau von Parallelstrukturen, sondern fordern den Umsturz der gesamten Produktionsverhältnisse. Anstatt also neben den betrieblichen Realitäten unsere geschützten Mikrokosmen aufzubauen, führen wir den Klassenkampf in den Betrieben selbst. Selbstverständlich bekämpfen wir allerdings bürgerliche Sparangriffe auf öffentliche Lehrwerkstätten und fordern – wie bei allen anderen Bildungsinstitutionen ebenso – die Ausdehnung des Bildungsangebots auf breitere Schichten von Jugendlichen und ein Ausbau der Inhalte.

Wir fordern allerdings primär eine demokratisch geplante und kontrollierte Ausbildung aller Jugendlichen im Interesse der Gesellschaft. Die endgültige Umsetzung dieser Forderung ist natürlich nur möglich auf Basis einer Verstaatlichten Wirtschaft unter ArbeiterInnenkontrolle. Vor allem die Kontrolle über die hochtechnologisierten Schlüsselunternehmen ist zentral, um eine Bildung nach höchstem Standard und mit den neusten technischen Mitteln zu ermöglichen. Die Frage der Lernenden ist daher integraler Bestandteil des allgemeinen Kampfes der ArbeiterInnen gegen die kapitalistische Ausbeutung und für die demokratische Kontrolle über die Produktionsmittel.

Um den Kampf für dieses Ziel zu den Lernenden zu tragen, brauchen wir ein Netz an Übergangsforderungen, welches direkt bei den Auswirkungen dieses Berufsbildungssystems auf die Lernenden ansetzt und somit den Bedürfnissen der Lernenden entspricht. Im Kampf um die Umsetzung dieser Forderungen werden die Grenzen Reformierbarkeit dieses Systems offengelegt werden und die Notwendigkeit der demokratischen Kontrolle über die Betriebe offensichtlich werden.

Zuerst müssen wir die Forderung nach dem einhalten der bestehenden Gesetze stellen. Dies betrifft vor allem die Bereiche, in welchen immer wieder Gesetze von den Unternehmern mutwillig gebrochen werden.

  • Keine Berufsfremden Arbeiten
  • Keine unbezahlten Überstunden und Einhaltung der Maximalarbeitszeit
  • Keine Angriffe auf die psychische und körperliche Unversehrtheit der Lernenden
  • Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für Lernende

Um die Durchsetzung der bestehenden Gesetze zu gewährleisten, fordern wir demokratisch gewählte Kontrollgremien, welche aus Vertretern der Lernenden, der Gewerkschaften und des Staates zusammengesetzt sind. Diese Tripartiten Gremien haben uneingeschränkten Zugang zu den Betrieben und Berufsschulen und führen regelmässige unangemeldete Kontrollen durch. Die Kontrollen beinhalten zudem die Überprüfung, ob Gesetzte eingehalten werden. Fehlbare Betriebe können durch diese Gremien Sanktioniert werden.

Ein weiterer Punkt ist der häufig ernsthaft vernachlässigte Bildungseffekt. Die momentane Berufsbildung schwankt derweil zwischen Inhalten, die nicht einmal zur vollen Kenntnis über das zu erlernende Berufsfeld reicht, und einer Fachidiotie, die zwar eine extrem spezialisierte und zu weiten Teilen sicher auch vertiefte Bildung in dem entsprechenden Fachbereich vermittelt, allerdings fächerübergreifende und allgemeine Kenntnisse vernachlässigt. Dies ist natürlich das Ergebnis eines jeden Bildungssystems auf kapitalistischer Grundlage, dessen primärer Nutzen in der Selektion und der Vorbereitung auf eine ökonomische Verwertbarkeit der Auszubildenden besteht. Wir fordern stattdessen ein Bildungssystem, dass sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Genau wie wir die Kontrolle der ArbeiterInnen über die betrieblichen Verhältnisse fordern, stellen wir auch die Forderung nach demokratischer Kontrolle über Bildungsinhalte, die Abschaffung von Selektionsmechanismen wie Eignungstests, Vorpraktika und Zwischenprüfungen, den bedingungs- und kostenlosen Zugang zu Weiterbildungs- und Umschulungskürsen und die Vereinheitlichung der beruflichen Grundbildung.

  • Demokratische Mitbestimmung durch die Lernenden und Staat bei der Ausarbeitung des Lehrplans und der Wahl der Schulfächer
  • Breites Angebot an Wahlfächern zur allgemeinen Bildung
  • Den Lernenden wird wöchentlich mindestens eine Stunde während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt, um ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen
  • Abschaffung von Eignungstests und Vorlehrpraktika
  • Vereinheitlichung der beruflichen Grundbildung, Zusammenführung von Attest- und Berufslehre sowie Vereinheitlichung der Abschlüsse
  • bedingungsloser Zugang zu Weiterbildung und Umschulung

Um die Beteiligung der Lernenden an der Kontrolle ihrer Ausbildungsbedingungen zu ermöglichen und natürlich auch um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich andersweitig zu entfalten, fordern wir Massnahmen, die den Jugendlichen mehr Freizeit zur Verfügung stellen. Deshalb fordern wir:

  • 35 Stundenwoche inkl. Schulzeit und Lernzeit
  • 3Tage Arbeit 2 Tage Schule mit breiter Allgemeinbildung
  • Schulferien sind auch Arbeitsferien (gleichviel Ferien wie Mittelschüler)

Mehr Freizeit ist nur ein Aspekt, den es braucht ,um sich als junger Mensch frei entfalten zu können. Es ist auch wichtig, dass ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten gratis angeboten wird, aber auch, dass die Mittel da sind, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir fordern deshalb:

  • Existenzsichernder Lohn von 2000 Franken im 1 Lehrjahr, 2500 im 2. Lehrjahr und 3000 im 3. Lehrjahr bzw. 3500 im 4. Lehrjahr mit automatischemTeuerungsausgleich für alle Lehrlinge
  • Breites kostenloses Angebot an Freizeitaktivitäten (Sport, Musik, Kunst, Freiräume etc.), kontrolliert durch die Lernenden
  • Gratis ÖV

Um zu gewährleisten, dass auch unter solchen Bedingungen, welche die Profitinteressen der Unternehmer an der Ausbildung angreifen, genügend Lehrstellen angeboten werden, brauchen wir klare allgemeingültige Richtlinien und klare Vorgaben für die Unternehmen in Bezug auf die Anzahl angebotener Lehrstellen. Es muss auch klar sein, dass vor allem grosse Schlüsselbetriebe verstaatlicht werden müssen, wenn sie ihren Lehrauftrag sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht erfüllen. Zudem sollen es nicht die Unternehmen sein, welche die Entscheidung über das Einstellen der Lehrlinge treffen. Sie sollen lediglich die Infrastruktur zur Verfügung stellen, welche notwendig ist, um die Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildung selbst sollte unter demokratischer Kontrolle der ArbeiterInnen ausgeführt werden. Wir fordern:

  • Schweizweite einheitliche Richtlinien zur Berufsbildung
  • Unternehmen müssen bereit sein mindestens 1 Lehrling pro 10 Angestellte aufnehmen zu können
  • Die Einteilung der Lehrlinge zu den Unternehmen liegt bei demokratisch gewählten Gremien unter Mitsprache der Lernenden
  • Die Organisation der Ausbildung muss unter ArbeiterInnenkontrolle gestellt werden
  • Unternehmen, welche sich weigern oder den Ansprüchen der Berufsbildungsrichtlinien nicht entsprechen, werden verstaatlicht. 

[1] Grund der Rekonstituierung war die Öffnung der Organisation für Frauen
[2] Die RAZ der 60er ist nicht mit dem heutigen Revolutionären Aufbau zu verwechseln. Zwar handelte es sich ebenfalls um eine Organisation mit marxistisch-leninistischen Selbstanspruch, doch als Organisation entstand der Aufbau erst Anfang der 90er Jahre.
[3] http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/02/blank/data.html
[4] http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/17/blank/01.indicator.401206.4031.html?open=1,401#401
[5] http://www.unia.ch/fileadmin/user_upload/user_upload/jugend-Unia-Lehrlingsreport-Lehrlingsumfrage-2013-2014-IG-Jugend.pdf
[6] http://www.berufsberatung.ch/dyn/bin/9806-55393-1-lohnempfehlungen_der_berufsverb_nde__pdf___stand_2014_08.pdf
[7] http://www.unia.ch/fileadmin/user_upload/user_upload/jugend-Unia-Lehrlingsreport-Lehrlingsumfrage-2013-2014-IG-Jugend.pdf
[8] Strupler, Mirjam/Wolter, Stefan C. (2012). Die duale Lehre: eine Erfolgsgeschichte – auch für die Betriebe. Ergebnisse der dritten Kosten-Nutzen-Erhebung der Lehrlingsausbildung aus der Sicht der Betriebe. Zürich und Chur: Rüegger Verlag
[9] http://www.unia.ch/fileadmin/user_upload/user_upload/jugend-Unia-Lehrlingsreport-Lehrlingsumfrage-2013-2014-IG-Jugend.pdf
[10] NZZ am Sonntag, 5. April 2015, s.11
[11] http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/07/blank/key/01/01.html
[12] http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/07/blank/ind43.indicator.43022.430104.html
[13] http://www.economiesuisse.ch/de/PDF%20Download%20Files/Zuwanderung_Infoblatt_7.pdf
[14] http://www.tageswoche.ch/de/2014_35/schweiz/667399/
[15] http://www.seco.admin.ch/themen/00374/00384/
[16] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/In-der-Schweiz-ist-jeder-zehnte-Jugendliche-arbeitslos/story/28253864
[17] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/74795/umfrage/jugendarbeitslosigkeit-in-europa/
[18] http://www.arbeitgeber.ch/allgemein/81-000-lehrstellen-77-000-lehrstellensuchende/
[19] http://www.nzz.ch/wirtschaft/dringend-gesuchte-techniker-1.18441390