[dropcap]D[/dropcap]er Schweizer Staat hat einen grossen Teil der Aufgaben zur Regulierung des Arbeitsmarktes an die Sozialpartner ausgelagert. Folglich werden die Beziehungen zwischen Arbeitenden und UnternehmerInnen grösstenteils in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt. Dieses System erlaubt eine Institutionalisierung der Klassenkollaboration sowie des Arbeitsfriedens (des Streikverbots). In der Schweiz sind die ArbeiterInnen somit de facto dem Willen der UnternehmerInnen unterworfen.

Die drei traditionellen Hebel zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in der Schweiz

Das Schweizer Bürgertum hat eine alte Tradition: Die Arbeitslosigkeit wird über die Zuwanderung reguliert. So konnte die Schweiz die Arbeitslosenquote während der 70-Jahre-Krise (die auf die Öl-Schocks folgte) tief halten. Die Krisenwirkung wurde auf die ausländischen Arbeitskräfte verlagert. Ebenso trugen die Verdrängung der Frauen aus der Erwerbsarbeit und deren Nicht-Einschreiben bei der Arbeitslosenkasse dazu bei. Die ausländischen Arbeitskräfte haben der Schweiz erlaubt, die Arbeitslosen während der Krise zu exportieren. Die Aufenthaltsbewilligungen wurden einfach nicht erneuert. Wer seine Arbeit verlor, war gezwungen «nach Hause» zu gehen.

Im Gegensatz dazu erlaubte die Reservearmee an Saisonniers während des wirtschaftlichen Wachstums die Löhne zu drücken. Die billigen ausländischen Arbeitskräfte waren das Druckmittel des hiesigen Bürgertums gegen die Schweizer ArbeiterInnen. Diese fast uneingeschränkte Verfügbarkeit an billiger Arbeitskraft verringerte den Anreiz, den Produktionsapparat (Fabriken, Maschinen, Transportwege, etc.) zu modernisieren und ermöglichte der Bourgeoisie so grössere Profite.

Aufgrund der Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern wurden die Löhne der Frauen meist als Zuverdienst betrachtet. Verloren sie ihre Stelle, so trugen sie sich in den meisten Fällen nicht als Arbeitslose ein, sondern blieben zu Hause.

So spielten Rassismus und Sexismus eine wichtige Rolle in der Spaltung der Arbeiterklasse. Die Bürgerlichen suchten Sündenböcke, um nicht selbst ins Schussfeld zu geraten und die Verantwortung für ihre Krise tragen zu müssen. Da die Arbeitslosenkassen nicht obligatorisch waren, wurden ArbeiterInnen, die nicht eingeschrieben waren, nicht mitgezählt. So kamen die schönen Statistiken zustande.

Doch nach der Krise der 90er-Jahre stieg der Anteil Arbeitsloser an. Der Rückgriff auf die traditionellen Hebel wurde erschwert. Denn 1982 wurde die Arbeitslosenversicherung obligatorisch erklärt und die Frauen kehrten stärker als zuvor auf den Arbeitsmarkt zurück. Ausserdem war mit den Verhandlungen über die Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union das Zurückschicken ausländischer Arbeitskräfte sehr schwierig geworden.

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und die Klassenspaltung durch die UnternehmerInnen

Vor der Personenfreizügigkeit (PFZ) mussten ArbeiterInnen sich zuerst eine Arbeitserlaubnis beschaffen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Aber um diese Erlaubnis zu erlangen, musste man seinen Arbeitsvertrag beim kantonalen Arbeitsamt einreichen. Dieser Ablauf gab den Unternehmern viel Macht über die migrantischen ArbeiterInnen, da diese völlig dem Willen der Patrons ausgeliefert waren. Sie waren es, die entschieden, ob ein Arbeitsvertrag verlängert würde oder nicht. Schliesslich waren die ArbeiterInnen gezwungen sich unterwürfig zu verhalten, um nicht zurückgeschickt zu werden.

Im Jahr 2002 trat die PFZ in Kraft. Während diese von rechts stark kritisiert und politisch instrumentalisiert wurde, verkörperten diese Verträge eine markante Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte. Die Einführung der PFZ wurde das schändliche Saisonierstatut begraben. Dadurch konnten sich tausende von europäischen ArbeiterInnen aus ihren Verstecken trauen, denn auch der Familiennachzug wurde legalisiert. Weiter wurde auch ihre Stellung am Arbeitsplatz verbessert. Sie konnten nun eine Stelle mit miesen Arbeitsbedingungen kündigen, ohne fürchten zu müssen die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren.

Doch trotz diesen objektiven Verbesserungen werden die PFZ und rechtliche Gleichheit von vielen Lohnabhängigen infrage gestellt, da sie zunehmend prekäre Arbeitsbedingungen haben. Die UnternehmerInnen haben durch die PFZ nicht aufgehört ihre Profite mit allen Mitteln zu maximieren. Im Gegenteil: Die Patrons profitieren vom immensen Angebot an Arbeitskräften und setzen diese der gegenseitigen Konkurrenz aus. Damit werden die Löhne und die Arbeitsbedingungen unter Druck gesetzt. Beispielsweise war 2014 der Medianlohn (50% liegen darüber und 50% darunter) für ArbeiterInnen mit Aufenthaltsbewilligung B (befristet) 13% unter jenem von SchweizerInnen. GrenzgängerInnen lagen 6% darunter.

Die UnternehmerInnen und die populistischen Parteien haben sich die Furcht der Schweizer ArbeiterInnen zunutze gemacht: Voll von Hass prangern sie die ausländischen Arbeitskräfte an. Ihr Ziel ist es nur, die ArbeiterInnenklasse zu spalten. Was die Bürgerlichen nicht eingestehen wollen ist, dass die wirkliche Ursache für die Arbeitslosigkeit und das Lohndumping nicht die GrenzgängerInnen sind, sondern die kapitalistische Krise. Diese Krise bestimmt die Politik der Unternehmen, die verstärkt auf die ArbeiterInnen übertragen wird.

Vorschläge wie der kantonale Inländervorrang, die von populistischen Parteien wie dem MCG (Mouvement Citoyens Geneve), der SVP und der Lega Ticinese vorgebracht werden, sind falsche Lösungen. Sie vertuschen die wirklichen Probleme der ArbeiterInnen der Schweiz. Es fehlen Kontrollen und Sanktionen gegen die Missbräuche der UnternehmerInnen sowie gegen die wohlwollende Behandlung von Verstössen seitens des Staates.

Die politische Ökonomie des Kapitalismus drängt in allen Bereichen darauf, die Profite zu steigern. Die Entwicklung einer Ökonomie, die den Interessen der ArbeiterInnenklasse entsprechen würde, ist nicht vereinbar damit. Die fortwährende Suche nach Profit erwächst aus dem Kapitalismus selbst und Fortschritte im Interesse der Lohnabhängigen sind nur möglich, wenn sie sich diese erkämpfen mittels ihrer Organisation als Klasse.

Die PFZ in Genf

In Genf zielt die herrschende Wirtschaftspolitik darauf ab, den parasitärsten Sektor überhaupt anzuziehen und die Banken zu bevorzugen. Neue Arbeitsplätze werden vor allem im tertiären Sektor geschaffen. Im Gegensatz dazu sind die Industrie und der Bau auf dem Rückzug. Zudem bremst die Austeritätspolitik die Entwicklung des öffentlichen Sektors. Das führt dazu, dass die hochqualifizierten Jobs zu- und die mit niedrigen Qualifikationen abnehmen.

Auf dem Genfer Arbeitsmarkt sind ausländische Arbeitskräfte stark vertreten, doch der Einfluss der GrenzgängerInnen auf die Arbeitslosigkeit ist begrenzt. Denn letztere machen den grössten Teil der Arbeitslosen aus. So kann ca. ein Viertel der Arbeitslosigkeit nach Frankreich exportiert werden. Denn während die GrenzgängerInnen etwa 20% des Genfer Arbeitskräftereservoirs ausmachen, machen sie 30 bis 45% der Opfer von Entlassungen aus (41% in 2008, 33% in 2010). Die GrenzgängerInnen werden also als Konjunkturpuffer gebraucht, wie es früher die Saisonniers waren. Sie sind der Pool mit Arbeitskräften, auf den im Boom zurückgegriffen wird und denen in der Krise leicht zu kündigen sind.

Aktuell lässt sich eine Verlagerung hin zu temporär Beschäftigten ausmachen, die verstärkt zu prekären Arbeitsbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt führt. Die temporären und befristeten Arbeitsverträge nehmen ebenso zu wie die Zahl der Praktika. Zwischen 2000 und 2008 hat sich die Zahl von ArbeiterInnen mit B-Bewilligung verdoppelt, während diejenige unbefristeten (C) Aufenthaltsbewilligungen um 12% abgesunken ist. Der Lohnunterschied von B und C ist markant und liegt jeweils 12% resp. 9% unter dem Medianlohn von SchweizerInnen.

Auch die Zahlen der KurzaufenthalterInnen (L-Bewilligung für 90 Tage) ist interessant. Sie waren 2015 227’067 und haben 8,4 Millionen Arbeitstage geleistet. Das entspricht dem Jahres-Arbeitsvolumen von 26’000 ArbeiterInnen. Die UnternehmerInnen nutzen die temporären Arbeitskräfte aus so gut es geht. Ihr Medianlohn liegt 16% unter der Vergleichsgrösse für SchweizerInnen.

Die Bürgerlichen nutzen die PFZ, um Arbeitskräfte mit temporärem Aufenthalt (L & B) zu bevorzugen und die Konkurrenz unter den ArbeiterInnen mit niedrigen Qualifikationen zu fördern. Die neue Immigration von GrenzgängerInnen besteht vor allem aus diesem Sektor und konzentriert sich auf die Branchen mit niedrigen Löhnen (Gesundheit und Sozialarbeit, Hotellerie und Gastronomie, Detailhandel und Bau). Auch in den beiden Industriebranchen Uhren und Chemie kann man die Zunahme von temporären GrenzgängerInnen feststellen.

Die kantonale Arbeitslosenpolitik hat die Prekarisierung von Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, verstärkt. Es wurde ein Klima von sozialen Spannungen geschaffen, das die ArbeiterInnenklasse spaltet. Das Ziel dieser Politik ist nicht gute Arbeitsplätze zu schaffen. Vielmehr sollen die Arbeitslosen rasch aus der Versicherung entlassen werden. Sehr oft heisst das, sie müssen Stellen für gering Qualifizierte annehmen und damit in Konkurrenz mit anderen Lohnabhängigen treten.

Diese ehemaligen Arbeitslosen sind schlechter bezahlt. Die Bürgerlichen benutzen sie als Lohndrücker gegen ihre Mitarbeitenden. Die verbreitete Konsequenz davon ist, dass die unteren Löhne zwischen 2000 und 2010 eine Tendenz zum Stillstand hatten. Das Phänomen des Lohndumping wirkt sich nicht nur auf das Verhältnis von SchweizerInnen und AusländerInnen, AufenthalterInnen und Nicht-AufenthalterInnen aus, sondern auch auf die Konkurrenz zwischen Mann und Frau, zwischen temporär und fest angestellten sowie zwischen verschiedenen Ausbildungen.

Schlussfolgerungen

Die bürgerliche Wirtschaftspolitik macht nichts ausser die ArbeiterInnenklasse zu spalten, indem sie die Lohnabhängigen gegeneinander ausspielt. Die PFZ verschaffte den Unternehmen Zugriff auf ein immenses Arbeitskräftereservoir. Dieses wussten sie nur zu gut für ihre Zwecke auszunutzen. Die ArbeiterInnen aus der EU mit kurzen L-Bewilligungen ersetzen dabei die Saisonniers. Auch wenn sie von GAV abgedeckt sind, schützen diese ihr Lohnniveau nicht. Vor allem die Kontrollen sind lächerlich: Nur 16% der Betriebe werden pro Jahr kontrolliert. Für die ArbeitgeberInnen sind diese fehlenden Kontrollen der Arbeitsbedingungen eine grosse Hilfe.

Die einzige Lösung, um die Missbräuche zu bekämpfen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ist die organisierte Einheit der ArbeiterInnenklasse. Die Einführung von Betriebs- und Lohnkontrollen (wie die Genfer IPE) und die im Tessin angenommene Initiative für Lohnkontrollen) sind ein wichtiger Schritt. Doch sie können die kollektive Organisierung der ArbeiterInnen an ihrem Arbeitsplatz nicht ersetzen. Denn Ziel ist es, das Kräfteverhältnis zu verändern, um den Staat zu zwingen, den Kontrollen auch Sanktionen folgen zu lassen.