SCHWEIZ – Noch im Frühsommer konnten sich die «Sozialpartner» auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einigen, der ein Vorruhestandsmodell enthält: SchreinerInnen könnten dadurch fünf Jahre vor der Pensionierung ihr Pensum reduzieren oder zwei Jahre früher in Rente treten mit einer Überbrückungsrente.
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