Wir begrüssen es sehr, dass die Geschäftsleitung auf die von uns angestossene Debatte zur Staatsfrage eingegangen ist und mit ihren zehn Thesen einen eigenen Beitrag dazu verfasst hat. Doch die «Zehn Thesen zum Staat» genügen unserer Ansicht nach nicht den Anforderungen einer kohärenten Analyse und gelangen aus diesem Grund auch zu widersprüchlichen und falschen politischen Schlussfolgerungen.

Die erste These des Papiers beginnt mit der Feststellung, der Staat diene “[…] in seiner Gesamtheit heutzutage der Absicherung der Klassenverhältnisse, indem er das Privateigentum an Produktionsmitteln und die Interessen der Herrschenden schützt.” Diese Feststellung ist vollkommen korrekt und legt nahe, dass der Staat offensichtlich ein ernsthaftes Hindernis darstellt für die Umsetzung sozialistischer Politik, welche ja gerade die Überwindung dieses Privateigentums an Produktionsmitteln anstrebt.

Um nun aber zu verstehen, warum der Staat die Interessen der Herrschenden schützt, müssen wir den Staat kritisch analysieren. Eine kritische Analyse wiederum muss den Staat in seiner historischen Entwicklung begreifen, denn nur so können wir seinen Charakter verstehen und wissen, wie der (bürgerliche) Staat zu überwinden ist. Die “Zehn Thesen” erfüllen unserer Ansicht nach diese Kriterien nicht.

Ahistorische Auffassung des Staats

Das Papier umgeht den Versuch, den Staat historisch zu analysieren  –  weder das Phänomen  «Staat», welcher seit der neolithischen Revolution in mannigfacher Erscheinung (Sklavenhalterstaat, Feudalstaat) Bestandteil der menschlichen Gesellschaft ist,  an sich, noch den gegenwärtigen, bürgerlichen Staat.

Dass der Staat “[…] in seiner Gesamtheit heutzutage der Absicherung der Klassenverhältnisse […]” dient, ist keine Abartigkeit, sondern vielmehr die Grundvoraussetzung der Existenz eines Staates überhaupt – denn dieser ist an sich  ein Produkt der Klassengesellschaft. Wie Friedrich Engels bemerkte, ist die Existenz des Staates  “[…] das Eingeständnis, dass diese Gesellschaft sich in einen unlösbaren Widerspruch mit sich selbst verwickelt, sich in unversöhnliche Gegensätze gespalten hat, die zu bannen sie ohnmächtig ist.”[1] und: “Da der Staat entstanden ist aus dem Bedürfnis, Klassengegensätze im Zaum zu halten; da er aber gleichzeitig mitten im Konflikt dieser Klassen entstanden ist, so ist er in der Regel Staat der mächtigsten, ökonomisch herrschenden Klasse, die vermittelst seiner auch politisch herrschende Klasse wird, und so neue Mittel erwirbt zur Niedererhaltung und Ausbeutung der unterdrückten Klasse.”[2] Voraussetzung dafür, dass sich ein Staat über die Gesellschaft erhebt, ist also, dass sich eine privilegierte Klasse die gesellschaftlich produzierten Überschüsse aneignen kann, welche von einer ausgebeuteten Klasse produziert werden. Er schützt damit die jeweilige Eigentums- und Gesellschaftsordnung und damit die Ordnung der herrschenden Klasse. Dies gilt für den Staat an sich und auch für den modernen bürgerlichen Staat.

Die einzigen Verweise auf historische Ursprünge des Staats, “[…] wie er heute funktioniert […]”, beschränkt sich im GL-Papier auf die Feststellung, dass dieser “[…] eine eher junge europäische Erfindung […]” sei und das Konzept des modernen Nationalstaats auf die Französische Revolution zurückgehe. In der ersten These hingegen erfahren wir, dass dadurch, “[…] dass der Nationalstaat zum Spielball einer globalisierten Weltwirtschaft geworden ist”, (also seit Beginn der neoliberalen Globalisierung in den 70er-Jahren) der Staat “[…] eine Grundlage für das Fortbestehen des Kapitalismus […]” sei.

Diese Aussagen stehen offenbar im Widerspruch zueinander und dieser Widerspruch ergibt sich daraus, dass von den AutorInnen keine historische Herleitung des modernen bürgerlichen Staates erarbeitet wird. Das Papier sagt im Prinzip, dass der Staat zum “Opfer” der globalisierten Weltwirtschaft geworden sei und erst dadurch dazu gezwungen wurde, die Interessen des Kapitals zu vertreten. Doch der bürgerliche Staat ist nicht erst seit der Globalisierung und der Verschärfung des «Standortwettbewerbs» zwischen den Nationalstaaten eine «Grundlage für das Fortbestehen des Kapitalismus». Vielmehr war es seit seiner Geburt in den bürgerlichen Revolutionen des 17. – 19. Jahrhunderts die innere Bestimmung des bürgerlichen Staates, das reibungslose Funktionieren des Kapitalismus zu garantieren.

Die Grundlage der kapitalistischen Wirtschaft bildet die Verallgemeinerung von Warenproduktion und Warentausch. Eine solche Produktions- und Austauschform bedingt eine Rechtsordnung, in denen PrivateigentümerInnen von Waren und Produktionsmitteln und auch die EigentümerInnen der Ware Arbeitskraft (die Lohnabhängigen) sich als «freie» Subjekte auf dem Markt begegnen können – und die Schaffung dieser Rechtsordnung war die Aufgabe des bürgerlichen Staates. Denn erst mit der Schaffung dieses Staates bestand diese für den Kapitalismus lebensnotwendige Rechtsordnung.

Privateigentum an Produktionsmitteln und freier Handel waren alles andere als selbstverständliche Privilegien im Feudalismus. Damit ist auch klar, dass der bürgerliche Staat von Beginn weg die Ordnung der herrschenden Klasse, der Bourgeoisie, zu sichern hatte und damit direkt oder indirekt zum Instrument dieser Klasse wurde – die “[…] Absicherung der Klassenverhältnisse […]” ist also nicht ein Produkt der neoliberalen Globalisierung, wie die “Zehn Thesen” suggerieren, sondern ist das innere Wesen jedes Staates, und damit auch des bürgerlichen.

Die ahistorische Sichtweise auf den (bürgerlichen) Staat der «Zehn Thesen» bringt einen weiteren Schwachpunkt der Analyse mit sich: ihre Abstraktheit. Denn mit der fehlenden historischen Analyse geht auch die Analyse der dem (bürgerlichen) Staat zugrundeliegenden gesellschaftlichen Beziehungen verloren.  In der Folge ignorieren die “Zehn Thesen” nämlich den Klassencharakter des bürgerlichen Staates und ordnen ihm eine “repressive” wie aber auch eine “emanzipatorische” Seite zu, womit sie den Staat einerseits zu einem unabhängigen Akteur machen (was er nicht ist) und andererseits suggerieren, dass sich der Staat grundsätzlich neutral gegenüber Klasseninteressen verhalte und einfach passiv auf veränderte “gesellschaftliche Kräfteverhältnisse” reagiere.

Der Staat – ein neutrales Ding?

Die AutorInnen haben durchaus recht, wie dies in der dritten und vierten These skizziert wird, dass es die ArbeiterInnenbewegung und andere soziale Bewegungen besonders in der Nachkriegszeit geschafft haben, wichtige Errungenschaften zu erkämpfen, welche nun teilweise durch Gesetzes- oder Verfassungsartikel durch den bürgerlichen Staat garantiert werden, wie etwa die AHV. Doch dies veranlasst die AutorInnen zu kruden Formulierungen wie:  “[…] der Staat [ist] ein zentraler Akteur, wenn es um feministische Forderungen wie Gleichstellung oder die Bezahlung von Care-Arbeit geht.”, oder dass die “[…] staatliche Institutionalisierung emanzipatorischer (Strassen-) Kämpfe […] eine wichtige Eigenschaft des Staates” sei.

Diese Aussagen sind auf mehreren Ebenen falsch. Einerseits ist es keine «Eigenschaft» des Staates, dass er Kämpfe «institutionalisiert». Errungenschaften aus Kämpfen können institutionalisiert werden, aber dies nicht durch «den Staat» als selbständiger Akteur, sondern aufgrund des Drucks vonseiten der unterdrückten Klassen. Unter gewissen Bedingungen kann die herrschende Klasse bereit sein, gewisse Zugeständnisse an die Unterdrückten zu machen, etwa bei der Errichtung von gewissen Sozialwerken oder Zugeständnissen bei Arbeitsbedingungen, Bildungseinrichtungen oder dem Gesundheitssystem. Doch dies ist nicht Resultat einer Handlung «des Staates», sondern des Klassenkampfes. Ausserdem ist es nach wie vor die herrschende Klasse, welche sich aktiv dazu entscheidet, Zugeständnisse an die Unterdrückten zu machen (und zu finanzieren) und nicht ein neutraler Staat, der sich entsprechend den “gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen” mal repressiv, mal emanzipatorisch verhält.

Des Weiteren sind diese konkreten Errungenschaften, wie wir sie heute in Westeuropa haben, Produkt einer spezifischen historischen Ausnahmesituation. Die Nachkriegszeit war geprägt von einer starken ArbeiterInnenbewegung, kombiniert mit einer boomenden Wirtschaft und dementsprechend hohen Profiten fürs Kapital – dazu kam die Angst der KapitalistInnen vor dem Einfluss der Sowjetunion, welche in Teilen der ArbeiterInnenbewegung doch über ein nicht zu vernachlässigendes Prestige genoss. Unter diesen Bedingungen konnte, wollte und musste es sich das Kapital leisten, gewisse Zugeständnisse an die Lohnabhängigen zu machen, um die soziale und politische Stabilität zu garantieren.

Es ist also keine dem bürgerlichen Staat inhärente Eigenschaft, emanzipatorische Forderungen zu institutionalisieren, sondern Produkt von sozialen Kämpfen vor dem Hintergrund der spezifischen ökonomischen, politischen und sozialen Situation der Nachkriegszeit.

Natürlich verteidigen wir alle Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung, der Frauen*bewegung und anderen sozialen Bewegungen, doch diese Errungenschaften verdanken wir nicht dem Staat, sondern unseren eigenen Kräften. Gerade heute, in Zeiten der Krise, wo die wirtschaftliche Basis für Zugeständnisse an die ArbeiterInnenklasse (der Nachkriegsaufschwung) schwindet, sind es bezeichnenderweise ja auch gerade diese Errungenschaften, welche von der Bourgeoisie wieder angegriffen werden. Auf den bürgerlichen Staat ist also alles andere als Verlass bei der Erhaltung sozialen Fortschritts. Ausserdem hebt die “Institutionalisierung” von Errungenschaften vergangener Kämpfe schon gar nicht den Klassencharakter des bürgerlichen Staates auf.

Demokratisierung ohne sozialistische Transformation?

Neben der falschen Analyse des Charakters des bürgerlichen Staates gelangen die AutorInnen auch zu einer problematischen Schlussfolgerung: Die Feststellung, dass der Staat sowohl eine «emanzipatorische», wie auch eine «repressive Seite» habe, welche es für die Linke jeweils «auszunützen» gelte. Damit suggeriert das Papier, dass es für die Linke möglich wäre, Schritt für Schritt den bürgerlichen Staat in Besitz zu nehmen und ihn für die Umsetzung einer sozialistischen Politik zu benutzen. Zwar gehen wir mit den AutorInnen darin einig, dass  “[…] die Eroberung der Staatsmacht ein linkes Ziel bleiben […]” muss, doch die Frage, welcher Staat hier erobert werden muss (und wie), bleibt von ihnen unbeantwortet. Falls die AutorInnen den heutigen, bürgerlichen Staat meinen, dann bleiben die politischen Schlussfolgerungen des Papiers in sich widersprüchlich, wie folgendes Beispiel veranschaulichen soll.

“Das Kernprogramm einer sozialistischen Transformation ist die Überwindung von kapitalistisch-bürgerlichen Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse durch eine Demokratisierung aller Lebensbereiche.” Diese Demokratisierung, schreiben die AutorInnen, würde es überhaupt erst ermöglichen,  “[…] eine gut organisierte Klasse der Lohnabhängigen zu bilden, welche imstande ist, einer sozialistischen Transformation zum Durchbruch zu verhelfen.”

Wie stellen sich die AutorInnen eine “[…] Demokratisierung aller Lebensbereiche (was mit ‘Lebensbereichen’ auch immer gemeint sein soll)” vor, ohne gleichzeitige sozialistische Transformation und ohne eine gut organisierte Klasse von Lohnabhängigen?

Die Demokratisierung der Wirtschaft etwa, die in der neunten und zehnten These gefordert wird, wäre ein Frontalangriff auf die Interessen der KapitalistInnenklasse. Natürlich gibt es kapitalismuskonforme Modelle von «Unternehmensdemokratie» wie etwa dem Genossenschaftswesen oder Strukturen wie den Betriebsräten in Deutschland. (Siehe: Die Grenzen der Rolle von Genossenschaften …) Wir hoffen und unterstellen aber, dass unter «Demokratisierung» eine Art Kontrolle durch Beschäftigte und Gewerkschaften in den Betrieben gemeint ist, so dass die Lohnabhängigen die Kontrolle über die Früchte ihrer Arbeit erlangen. Doch eine solche Form der ArbeiterInnenkontrolle existiert nur in extrem zugespitzten Situationen des Klassenkampfs. Sie kann etwa Resultat eines langen und erbittert geführten Arbeitskampfes (Siehe Artikel ArbeiterInnenkontrolle und Verstaatlichung), oder, auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene, Ausdruck einer (vor)revolutionären Situation, in der die ArbeiterInnenklasse dazu übergeht, den KapitalistInnen die Macht zu entreissen, sein.

Wie die AutorInnen selber schreiben, würde dies zwangsläufig zu einer « […] Konfrontation mit der Eigentumsfrage führen […] », denn die Frage, wer in den Betrieben bestimmt, ist eng mit der Frage verknüpft, wer über den gesellschaftlichen Reichtum verfügt. Die KapitalistInnen werden nicht bereit sein, ihr Kapital in einen von ArbeiterInnen verwalteten Betrieb zu investieren.

Die Allende-Regierung von Chile 1970-73 zeigt hier musterhaft, zu was eine solche Situation führt: Während der Regierungsperiode von Allendes linker Regierung entstanden in praktisch allen grösseren Betrieben Beispiele von ArbeiterInnenselbstverwaltung. Diese entstanden, weil die KapitalistInnen damit begannen, ihre Investitionen herunterzufahren, um die chilenische Wirtschaft und damit die linke Regierung zu sabotieren. Allende blieb schliesslich nichts Anderes übrig, als die selbstverwalteten Betriebe zu verstaatlichen und in sogenannte «cordones industriales» einzugliedern. In diesen wurde die Produktion der verstaatlichten Wirtschaftssektoren unter Kontrolle von Fabrikkomitees geplant, was de facto eine Massnahme ist, die über den kapitalistischen Rahmen hinausgeht. Dieses Beispiel soll einerseits zeigen, dass es illusorisch ist, eine «Demokratisierung der Wirtschaft» durchzuführen und dabei gleichzeitig auf dem Boden des Kapitalismus zu bleiben, d.h. ohne gleichzeitig zu sozialistischen Massnahmen zu greifen. Andererseits zeigt es auch, dass eine “gut organisierte Klasse von Lohnabhängigen” nicht eine Folge der “Demokratisierung aller Lebensbereiche” ist, sondern dass es umgekehrt die “gut organisierte Klasse von Lohnabhängigen” selbst ist, welche diese “Demokratisierung” durchsetzen. Selbst bei der linken Allende-Regierung (ähnlich auch in Venezuela) waren es die Massen selbst, die sich die demokratische Mitsprache in Politik und Wirtschaft erkämpften, und nicht der bürgerliche Staat. Im Gegenteil gelangen solche Basisstrukturen der unterdrückten Klassen mittelfristig in direkten Konflikt mit dem bürgerlichen Staat.

Warum der bürgerliche Staat zerschlagen werden muss

Und hierin besteht schliesslich der entscheidende Unterschied zwischen den «Zehn Thesen» der Geschäftsleitung und den «Grundsätzen des sozialistischen Staatsverständnisses» der AG Bürgerlicher Staat, der sich eben aus den unterschiedlichen Analysen ergibt. Wer genau soll denn Akteur der vorhin diskutierten “Demokratisierung aller Lebensbereiche” sein?  Die «Zehn Thesen» suggerieren, dass die Linke den heutigen bürgerlichen Staatsapparat übernehmen und anschliessend ein «Demokratisierungsprogramm» durchführen könnte, bei dem der Kapitalismus Schritt für Schritt überwunden werden könnte, aber dennoch vorerst ohne sozialistische Transformation und ohne organisierte Gegenmacht der unterdrückten Klassen.

Es ist natürlich durchaus möglich, dass eine revolutionäre Linke im Rahmen des bürgerlichen Staates an die Regierungsgewalt gelingen könnte – doch verwechseln wir dies ja nicht mit einer Machtergreifung! Gerade das Beispiel von Chile 1973’ oder der Syriza-Regierung in Griechenland zeigen, dass die reale politische Macht nur beschränkt bei den demokratisch gewählten Regierungen liegt und bestätigen einmal mehr Marx’ berühmte Schlussfolgerung aus der Erfahrung der Pariser Kommune von 1871: «Aber die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eignen Zwecke in Bewegung setzen.»[3]

Die Liste von linken Regierungen, die nicht nur von der eigenen KapitalistInnenklasse und der internationalen Gemeinschaft sabotiert wurden, sondern auch vom (vermeintlich unter Kontrolle befindenden) Staatsapparat, ist lang. Denn will eine radikale Linke wirklich eine Politik umsetzen, die im Interesse der Mehrheit der Gesellschaft ist, dann gerät sie zwangsläufig in Konflikt mit den Interessen des Kapitals und damit auch mit den Interessen der herrschenden Klasse und ihrem bürgerlichen Staat.

Das Funktionieren der Institutionen des bürgerlichen Staats (Polizei und Armee, aber auch Gerichte, Gefängnisse, das Bildungswesen usw.) ist auf eine Organisierung und Verwaltung der bürgerlichen Gesellschaft und des Kapitalismus ausgerichtet und kann aufgrund dieser Funktion gar keine andere Rolle spielen und folglich eben auch nicht einfach für eine revolutionäre sozialistische Politik «umgepolt» werden. Deswegen war der Militärputsch gegen Allende 1973 oder der Putschversuch gegen Hugo Chavez 2002 eine logische Konsequenz des Widerspruchs zwischen einer Regierung, welche eine Politik im Interesse der Unterdrückten durchzuführen versucht, und einem Staatsapparat, der zur Aufrechterhaltung der alten Ordnung dient. Wenn wir also die «Demokratisierung aller Lebensbereiche» anstreben, dann gelangen wir nicht nur notwendigerweise in Konflikt mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln, sondern auch zwangsläufig mit dem bürgerlichen Staat.

Julian Scherler
JUSO Stadt Bern

 

Fussnoten:

[1] Engels, Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, 169.

[2] Ebd., 171.

[3] Marx, Der Bürgerkrieg in Frankreich