Der Spanische Bürgerkrieg brach am 17. Juli 1936 aus. Auch 800 SchweizerInnen kämpften auf der Seite der Republik gegen Franco. Als diese in die Schweiz zurück kehrten wurden sie gedemütigt und verurteilt. Erst 70 Jahre nach dem Ausbruch des Krieges wurden die Spanienfreiwilligen rehabilitiert.

Knapp einen Monat nach dem Ausbruch des Bürgerkrieges erlässt die Schweiz einen neuen Paragraphen im Militärstrafgesetz, welcher das Verbot an fremden Kriegsdiensten besagt. Dieser Artikel 94 stellt später auch die rechtliche Grundlage für die Verurteilung der Freiwilligen dar und wird nach den Verurteilungen wieder aufgehoben. Sein Ziel, Spanienfreiwillige abzuschrecken, hatte er verfehlt.
In der Schweiz wurde gegen die antifaschistische Solidaritätsbewegung Hausdurchsuchungen, Grenzkontrollen, Post und Telefonüberwachungen durchgeführt. Trotzdem stellte die Schweiz gemessen an der Bevölkerungszahl die meisten Internationalen Brigaden.
Noch bevor der Bürgerkrieg zu Ende war, wurde Franco mit Bankkrediten unterstützt, welche im Bundesrat abgesegnet wurden. Es war kein Geheimnis, dass einige Bundesräte Sympathien für den Faschismus hegten. Die Schweiz war auch das Land die ihre Freiwilligen am härtesten bestraften.

Verurteilungen
Praktisch alle Freiwillige, die vom Artikel 94 betroffen waren, wurden Verurteilt. Die grosse Mehrheit der Freiwilligen bekam ein Strafmass zwischen 1-6 Monaten Gefängniss. Die höchste Strafe beläuft sich auf mehr als 24 Monate Freiheitsentzug. Das Ausmassder Strafe war abhängig vom Zeitpunkt, Kanton oder wie deutlich man seine politischen Gesinnung vor Gericht machte. Mit einer der höchsten Strafen konnte man rechnen, wenn die militärischen Pflichten in der Schweiz verpasst wurden. 2/3 der Verurteilten sassen ihre Strafe in einer gewöhnlichen Strafanstalt ab. Das restliche Drittel verbrachte die Zeit in der militärischen Dienstpflicht der Schweiz.
60% der Freiwilligen bekamen eine Zusatzstrafe, die „Aberkennung der bürgerlichen Ehrenfähigkeit“ welche ein bis fünf Jahre dauert. Das heisst, sie dürften in dieser Zeit weder abstimmen noch wählen.

Beweggründe
Die 1930-er Jahre waren geprägt von der Wirtschaftskrise und dem Aufstieg des Faschismus. In Spanien bot sich die Gelegenheit, aktiv gegen den Faschismus zu kämpfen und die linken Kräfte zu stärken. Dies löste eine grosse Solidaritätsbewegung auf der ganzen Welt aus. Hilfs- und Unterstützungskomitees wurden gegründet und Tausende Freiwillige aus über 50 Ländern halfen mit, gegen den Faschismus zu kämpfen.
Aus den Militärakten von den Schweizer Spanienfreiwilligen ist ersichtlich, dass sie sich einer bestimmten Klasse zugehörig fühlten. In Spanien waren die Interessen der Arbeiterklasse durch den Faschismus bedroht. Die internationalen Auswirkungen, welche der Bürgerkrieg auf die ArbeiterInnenschaft haben wird waren allen bewusst.: „Was auch immer sie dort gewinnen oder verlieren, wird auch in der Schweiz gewonnen oder verloren sein“. Die schlechten Lebensbedingungen in der Schweiz und die Aussicht auf einen Sieg in Spanien und somit auch auf eine Sozialistische Perspektive war die Hauptmotivation für die Beteiligung am Bürgerkrieg.

Rehabilitierung
In den USA mussten die Freiwilligen gar nicht erst vors Militärgericht. In anderen Ländern wie Dänemark, Schweden oder Frankreich bekamen die Freiwilligen im Nachhinein einen Straferlass und wurden somit entkriminalisiert. In der Schweiz geraten die Freiwilligen Jahrzente in Vergessenheit. Erst 1986 wurden sie vom Bundesrat Otto Stich und 1994 von Bundesrätin Ruth Dreifuss öffentlich gewürdigt. Zwei Jahre später bewertet der ganze Bundesrat die Beweggründe der Spanienfreiwilligen als positiv. 2006 – siebzig Jahre nach dem Ausbruch der Revolution – gelingt, nach dem zweiten Anlauf von Paul Reichsteiner, eine rechtliche Rehabilitierung der Schweizer Spanienfreiwilligen, die sich für Freiheit und Demokratie – und viele auch für die sozialisische Revolution – eingesetzt haben.

Helen Krarup
JUSO Winterthur